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Archiv-Artikel

Obdachlose dürfen wählen

Bei der Bundestagswahl am 27. September dürfen auch Obdachlose ihre Stimme abgeben. Wie die Berliner Diakonie am Dienstag mitteilte, ist hierzu ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Der Antrag kann beim Wahlamt des Ortes gestellt werden, in dem sich der Wohnungslose gewöhnlich aufhält. Er muss bis zum 4. September persönlich gestellt oder bis zum 6. September schriftlich eingegangen sein. Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl sei ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls eine Identitätsbescheinigung, hieß es. Mit dem Antrag sei eine Erklärung abzugeben, dass man nicht durchgehend mit einer Anschrift in einem Melderegister von Deutschland verzeichnet ist und sich seit dem 27. Juni in Deutschland aufgehalten hat. (epd)