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Archiv-Artikel

Im Swingerclub mit Lorenz

CIFTLIK-PROZESS Gericht schließt Öffentlichkeit bei Aussage der Hauptbelastungszeugin aus

Von MAC

Der zweite Tag des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Hamburger SPD-Sprecher Bülent Ciftlik fand am Dienstag weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Johann Schwenn, Anwalt der Hauptbelastungszeugin Nicole D. hatte die Verhandlung hinter verschlossenen Türen beantragt, da es „nicht menschenwürdig“ sei, wenn seine Mandantin gezwungen werde, „sich öffentlich bloßstellen“ zu lassen.

Der Hintergrund: Bevor Ciftlik Nicole D. überredet haben soll, eine Scheinehe mit Kenan T. einzugehen, damit dieser nicht ausgewiesen werde, hatten Ciftlik und Nicole D. eine Affäre miteinander. Deren intime Details gehörten zwar, so Schwenn, zu der von seiner Mandantin verlangten „umfassenden Auskunftserteilung“, nicht aber an die Ohren der Öffentlichkeit.

Der Vorsitzende Richter der Strafkammer, Rüdiger Göbel, hatte den Antrag zuerst abgelehnt, ihm aber stattgegeben, nachdem die Zeugin zielgerichtet auf intime Schilderungen zusteuerte. So berichtete Nicole D. nicht nur, dass sie Ciftlik über eine Zeitungsanzeige kennengelernt hatte und dieser sich mit dem falschen Vornamen „Lorenz“ vorgestellt hatte, sondern auch, dass er zwar nicht die von ihr gewünschte Beziehung, dafür aber eine „reine Sexbeziehung mit allem Drum und Dran“ angeboten habe.

In der Hoffnung, sie könne ihn doch enger an sich binden, habe sie Ciftlik auf dessen Willen hin zweimal in einen Swingerclub begleitet. An diesem Punkt der Aussage intervenierte Schwenn und drohte, seine Mandantin zur Aussageverweigerung zu raten, wenn sie sich weiterhin öffentlich entblößen müsste. Der Ex-Kachelmann-Verteidiger machte keinen Hehl daraus, dass aus seiner Sicht ohne eine Aussage von Nicole D. wesentliche Teile der Anklage gegen Ciftlik zusammenbrechen würden.

Ciftliks Verteidigerin Gaby Heinecke bezeichnete das Zusammenspiel zwischen der Zeugin und ihrem Rechtsbeistand als „Inszenierung“. Ohne danach gefragt zu werden und ohne dass es Relevanz für die Beweiserhebung habe, habe Nicole D. diese Intimitäten ausgebreitet und so den Ausschluss der Öffentlichkeit bewusst provoziert. MAC