Fliegende Brandbomben

HIMMELSLATERNEN Schleswig-Holstein verbietet die gefährlichen Ballone ab Ende August

Schleswig-Holstein verbietet als zweites Bundesland im Norden die so genannten Himmelslaternen. Am 28. August werde ein landesweites Verbot für die leuchtenden Papierlaternen in Kraft treten, teilte der kommissarische Innenminister Rainer Wiegard (CDU) am Donnerstag mit. Ein Verstoß kann eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.

Von den Ballonen aus Reispapier, die von einem brennenden Wachsring erhitzt und bis zu 500 Meter in die Höhe getragen werden, gehe eine große Brandgefahr aus, begründete Wiegard seine Entscheidung. Herab sinkende „Skyballons“ haben wiederholt Brände ausgelöst und sogar ein Todesopfer gefordert. An Pfingsten war ein zehnjähriger Junge verbrannt, nachdem ein Himmelsballon das Wohnhaus in Brand gesetzt hatte.

In Niedersachsen sind die fliegenden Brandbomben bereits seit dem 1. Mai verboten. In Hamburg wird an einer entsprechenden Rechtsverordnung noch gearbeitet. „Im Lauf des Septembers“ sei mit dem Verbot zu rechnen, erklärte der Sprecher der Innenbehörde, Thomas Butter, auf Anfrage der taz.

Himmelslaternen sind seit Monaten der Renner auf Partys, Hochzeiten und Familienfesten. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) hatte schon im Mai ein Verbot gefordert. Die Brandgefahr für Felder, Wälder und die vielen reetgedeckten Häuser sei viel zu hoch, hatte die Landtagsabgeordnete Anke Spoorendonk erklärt.

Der schleswig-holsteinische Landesfeuerwehrverband in Kiel begrüßt die Verbotsankündigung. „Das Gefährliche ist, dass diese Laternen 20 Minuten lang brennen können, weite Strecken fliegen und dann unkontrolliert niedergehen“, sagte Oberbrandmeister Werner Stöwer. In Schleswig-Holstein gebe es kaum geeignete Flächen mit ausreichendem Abstand zu Bauten. SVEN-MICHAEL VEIT