: MIET-RICHTWERTE
Ab dem 1. Juli gelten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger folgende Richtwerte. Sie geben die Brutto-Warmmiete der Wohnung wieder, enthalten sind also Kaltmiete, Heiz- und Betriebskosten. Strom und Gas müssen die Betroffenen extra zahlen. Für alle gelten Übergangsfristen. Ab der ersten Alg-II-Überweisung zahlt die Behörde ein Jahr die alte Wohnung.
1-Personen-Haushalt: 360 Euro2-Personen-Haushalt: 444 Euro3-Personen-Haushalt: 542 Euro4-Personen-Haushalt: 619 Euro5-Personen-Haushalt: 705 EuroFür jede weitere Person im Haushalt gibt es 50 Euro mehr.