Der große Knall nach dem Rückfall

Heftige Debatte um Jugendstrafvollzug wieder entbrannt: Christian L., wegen Mordes an Kioskbesitzer Dabelstein zu acht Jahren Haft verurteilt und auf Bewährung entlassen, begeht nach nur einer Woche einen schweren Raub

In der Hamburger Justiz brodelt es nach den Aufständen der Staatsanwälte und Richter im vorigen Jahr erneut: „Das ist doch gezielt vom Senator aufgebauscht worden, um uns mal wieder in den Rücken zu fallen“, schimpft eine Richterin am Hanseatischen Oberlandesgericht am Mittwoch beim Small-Talk vor der Kantine. „Roger Kusch soll gesagt haben, der Jugendliche sei ‚resozialisierungsresistent‘ gewesen“, lästert ein Kollege und löst Gelächter aus. „Der weiß vielleicht, was ‚resistent‘ heißt, da er fachliche Ratschläge ignoriert“, der Gedanke der Resozialisierung aber sei ihm fremd. Eines ist klar: Der Fall Christian L. wird die Diskussion um eine zu lasche Justiz auf der einen und konzeptionslosen Verwahrvollzug auf der anderen Seite weiter anheizen.

Dabei war der Vorfall am Dienstagmorgen eigentlich gerade mal eine Meldung wert: Ein Mann bedroht an der Alster einen Jogger mit dem Messer und nimmt ihm mangels Barem das Handy ab. Sieben Streifenwagen fahnden und können Christian L. als vermeintlichen Täter am Schwanenwik festnehmen. Doch der 23-Jährige ist nicht irgendein Räuber. Er ist 1998 wegen des Mordes an dem Kiosk-Besitzer Willi Dabelstein zu einer acht-jährigen Jugendhaftstrafe verurteilt worden. Und er ist – gegen das Votum der Staatsanwaltschaft – Ende April auf Bewährung aus der Haft entlassen worden. Als Fehlentscheidung werteten dies tags darauf prompt Radio Hamburg und Springer-Medien.

„Es war von der Kollegin abzuwägen, was sinnvoller ist“, erläutert ein Jugendrichter der taz hamburg den Fall. „Der Bengel war seit Jahren nicht mehr im Jugendstrafvollzug und war nur weggesperrt.“ Resozialisierungsmaßnahmen hätten nicht stattgefunden. Daran müsse sich zwangsläufig die Überlegung knüpfen, so der Richter, ob „es sinnvoller ist, ihn bis zur Reststrafe 2006 sitzen zu lassen und auf den großen Knall zu warten, oder ihn früher aus erzieherischen Gründen unter Aufsicht der Gerichtshilfe frei zu lassen“. Wohlgemerkt: Christian L. hatte fast sieben seiner acht Jahre Haftstrafe abgesessen, die obligatorische Zwei-Drittel-Haftprüfung ist bereits 2003 verstrichen.

„Es sind Angebote gemacht worden“, sagt Ingo Wolfram, Sprecher der Justizbehörde. „Ihm sind von der Anstalt Kurse zur Alphabetisierung angeboten worden, die hat er mit der Begründung abgelehnt: ‚Das ist ja hier wie in der Schule.‘“ Ganz anders sieht dies Gerichtssprecherin Sabine Westphalen. „Es gab keinerlei Resozialisierungsansätze, ihm sind alle Freigänge zur Anpassung an seine Außenwelt untersagt worden.“ Sogar alle begleiteten Freigänge von der Haftanstalt Santa Fu zur Wohnungssuche und Bewerbungsgesprächen wurden ihm, so Westphalen, verwehrt: „Das geht soweit, dass der begleitete Ausgang zur Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining abgelehnt wurde.“ Selbst ein psychiatrisches Gutachten hatte bescheinigt, dass unter diesen Bedingungen „die Gefahr für die Allgemeinheit bei Vollverbüßung größer sein könnte“, da eine weitere Haft L. nur „negativ beeinflussen“ würde.

Für GAL und SPD sind vor allem diese Defizite im Strafvollzug für den Rückfall verantwortlich. „Der aktuelle Fall zeigt, dass das repressive Strafvollzugskonzept nicht aufgeht“, so etwa GAL-Justizexperte Till Steffen. „Die Entscheidung war richtig, sie ist vom Landgericht bestätigt worden, ich bedauere, was passiert ist“, bekäftigt auch die für Christian L. zuständige Amtsrichterin Margit Glogau-Urban gegenüber der taz hamburg ihren Beschluss. „Wer nicht entscheidet, kann auch keine Fehler machen.“ Wo der eigentliche Fehler liegt, darüber müssten nun andere urteilen. KAI VON APPEN