: Zschäpe bleibt hinter Gittern
NAZI-MORDE Bundesgerichtshof verwirft Haftbeschwerde der mutmaßlichen NSU-Frau. U-Ausschuss im Bundestag will Beate Zschäpe nicht vorladen – anders in Thüringen
VON KONRAD LITSCHKO UND CHRISTIAN RATH
BERLIN/FREIBURG taz | Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe bleibt in Haft. Dies beschloss der Bundesgerichtshofs (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss, der der taz vorliegt. Die von Zschäpes Anwälten eingelegte Haftbeschwerde wurde abgelehnt.
Gegen Zschäpe bestehe „dringender Verdacht“ der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung NSU, die neun migrantische Kleingewerbler und eine Polizistin ermordete, sowie der besonders schweren Brandstiftung in Zwickau. Eine Mittäterschaft an den Morden wird Zschäpe nicht vorgeworfen.
Für ihre NSU-Mitgliedschaft spreche, dass sie gleich nach dem Abtauchen 1998 gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos dafür plädiert habe, sich zu bewaffnen und „mehr“ zu machen. In Gesprächen mit den Gesinnungsgenossen Ralf Wohlleben und Holger G. habe es nach Aussagen von G. „drei gegen zwei“ gestanden. Auch später sei das „Trio“ von den Unterstützern immer als Einheit wahrgenommen worden, so der BGH.
Zschäpe habe „logistische“ Tatbeiträge geleistet. Sie sei an der Beschaffung von Pässen und dem Mieten von Wohnungen und Autos beteiligt gewesen. Sie habe Geld der Gruppe bei Holger G. deponiert und nach der Flucht aus Zwickau mehrere DVDs mit dem NSU-Bekennervideo abgesandt. Für eine Fortdauer der Haft spreche, dass Zschäpe mit „mehrjährigem Freiheitsentzug“ rechnen müsse und kaum soziale Bindungen habe.
Aus dem Innenministerium war gestreut worden, man habe gegen Zschäpe nicht genug in der Hand. Dies hat der BGH mit seinem Beschluss nun widerlegt. Generalbundesanwalt Range hatte angekündigt, gegen Zschäpe werde vermutlich im Herbst Anklage erhoben. Der Prozess würde dann im Winter beginnen.
Am 12. März wird Zschäpe erstmals ihre Zelle verlassen, um vor dem Thüringer Untersuchungsausschuss auszusagen. Ihre Anwälte kündigten an, sie werde auch dort schweigen. Vor dem seit Februar tagenden Untersuchungsausschuss des Bundestags soll Zschäpe nicht sprechen, bekräftigte Mitglied Petra Pau (Linke) am Mittwoch. Man wolle ihr „keinen Medienauftritt“ bieten. Auch Ausschussvorsitzender Sebastian Edathy (SPD) hat sich dagegen ausgesprochen.
Im März soll im Ausschuss in einer ersten Anhörung Barbara John, Ombudsfrau der NSU-Opferangehörigen, sprechen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte im Rechtsausschuss, dass bisher 61 Angehörige mit insgesamt 412.000 Euro entschädigt wurden. Am Donnerstag treffen sich die U-Ausschüsse des Bundestags und Thüringens, um ihre Arbeit zu koordinieren.