: Freie Schulwahl für behinderte Kinder
INKLUSION In Niedersachsen sollen behinderte und nicht behinderte Kinder ab dem Sommer gemeinsam zur Schule gehen. Das fordert ein Gesetzentwurf von CDU, FDP und SPD. Skepsis bei Grünen und Linken
Eltern behinderter Kinder können in Niedersachsen vom nächsten Schuljahr an frei wählen, auf welche Schule sie ihren Nachwuchs schicken wollen. Das geht aus einem gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, FDP und SPD hervor. Bisher war der Besuch einer Förderschule verbindlich vorgeschrieben.
Am Freitag soll der Kultusausschuss des niedersächsischen Landtags abschließend über den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern beraten. Schon im Sommer sollen die ersten Grundschulen mit der Inklusion beginnen können. Ab dem Schuljahr 2013/2014 gilt die Regelung verbindlich für alle ersten Klassen, danach soll sie bis zur 12. Klasse ausgeweitet werden. Anlass für die Änderungen ist eine UN-Konvention zur Gleichstellung von Behinderten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Klassen, die Kinder mit Förderbedarf integrieren, mit rund 23 bis 24 Schülern deutlich kleiner werden als normale. Die vorhandenen Förderschulen für Lernen, Sprache und soziale Entwicklung sollen schrittweise abgeschafft werden. Dauerhaft bestehen bleiben aber die Schulen für seh-, hör- und körperbehinderte sowie geistig behinderte Kinder.
Die Auswirkungen des neuen Gesetzes sollen bis 2018 überprüft werden. Die Linke will dem Entwurf nicht zustimmen. Sie setzt sich für die Abschaffung aller Förderschulen ein. Die Grünen sind dagegen noch unschlüssig und fordern Nachbesserungen. (dpa)