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Archiv-Artikel

das wichtigste NPD verliert in Karlsruhe

BVerfG bestätigt Verordnung des Berliner Senats, dass rechte Demo nicht am Brandenburger Tor enden darf

Von CHR

FREIBURG taz ■ Die Strategie des Berliner Senats ist aufgegangen. Die NPD-Demo am 8. Mai darf weder am Holocaust-Mahnmal vorbeiziehen noch am Brandenburger Tor enden. Gestern scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht ein Antrag der Rechtsextremen, die doch noch ihre Wunschroute durchsetzen wollten. Eine Begründung will das Gericht erst nächste Woche vorlegen.

„60 Jahre Befreiungslüge – Schluss mit dem Schuldkult“, unter diesem Motto hatte die NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) schon im Herbst 2004 eine Demo für den 8. Mai, den Tag der Befreiung vom Faschismus, angekündigt. Berlins Senat erlaubte die Demo aber nur mit geänderter Route – vom Alexanderplatz über die Allee Unter den Linden bis zur Friedrichstraße.

Am 29. April und am 4. Mai hatten das Berliner Verwaltungsgericht und auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) die vom Senat verordnete Demoroute bestätigt. Ein Vorbeimarsch am Holocaust-Mahnmal verletze die Würde der Opfer und könne nach dem im März verschärften Versammlungsgesetz verboten werden, erklärte das OVG am Mittwoch. Der Begriff „Befreiungslüge“ enthalte eine grobe Verharmlosung des Nationalsozialismus und dessen Folgen für Europas Juden. Außerdem kollidiere die am Brandenburger Tor geplante Schlusskundgebung der JN mit dem kurzfristig vom Senat organisierten „Tag für die Demokratie“. Es wird sich zeigen, ob die fünf in Berlin angemeldeten Gegendemos überhaupt einen Abmarsch der Rechten zulassen.

In München kann eine Neonazi-Mahnwache wie geplant auf dem Marienplatz stattfinden. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht München. CHR