: Mannesmann-Murks
Generalbundesanwalt Kay Nehm: Freisprüche vom Juli 2004 halten einer rechtlicher Prüfung nicht stand
HAMBURG dpa ■ Generalbundesanwalt Kay Nehm hat die Freisprüche aller Angeklagten im Mannesmann-Verfahren in scharfer Form kritisiert. Sie hielten einer „rechtlichen Prüfung nicht stand“, berichtet der Spiegel unter Berufung auf eine bisher unveröffentlichte Stellungnahme. Danach kommen die Bundesanwälte zu dem Schluss, dass es sich bei den Prämienzahlungen von insgesamt rund 60 Millionen Euro um strafrechtlich relevante Tatbestände handle. Die Angeklagten hätten in dem klaren Bewusstsein gehandelt, dass Mannesmann nicht zur Zahlung von Prämien verpflichtet gewesen sei. Damit hätten sie ihre „Vermögensbetreuungspflicht“ so gravierend verletzt, dass der Tatbestand der Untreue durchaus erfüllt sei. Mit der Stellungnahme unterstützt die Bundesanwaltschaft das Revisionsverfahren gegen Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser sowie die früheren Aufsichtsräte Joachim Funk, Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und Ex-IG-Metall- Chef Klaus Zwickel vor dem BGH.