: Grüne wollen Amtsgeheimnis schleifen
INFORMATIONSFREIHEIT Die niedersächsischen Grünen wollen ein eigenes Landesgesetz zur Akteneinsicht
Grünen-Politiker Helge Limburg
Das Land Niedersachsen soll endlich ein eigenes Gesetz zur Herausgabe von Behördenakten bekommen, fordern die niedersächsischen Grünen. „Grundsatz ist: Jede und jeder kann jede Information, die bei einer Kommunal- oder Landesbehörde gespeichert ist, abrufen. Unabhängig davon, ob ein besonderes Interesse vorhanden ist“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Landtagsgrünen, Helge Limburg, am Montag in Hannover.
Auf Bundesebene gibt es ein solches Informationsfreiheits-Gesetz seit 2006, aber es betrifft eben nur Bundesbehörden. Niedersachsen dagegen gehört wie die ebenfalls CDU-regierten Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen zu den Informationsfreiheits-Verweigerern. Bürger, die im Staate von Ministerpräsident Christian Wulff Akteneinsicht verlangen, müssen dies gut begründen, denn in der Regel gilt das Amtsgeheimnis.
Noch im August wollen die Grünen einen Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen. Die Erfolgsaussichten sind freilich minimal. „In den Koalitionsverhandlungen haben wir uns mit der CDU nicht auf eine gemeinsame Umsetzung verständigen können“, sagt der niedersächsische FDP-Fraktionschef Jörg Bode.
Die Grünen begründen ihren erneuten Vorstoß mit den Skandalen um das Atommülllager Asse und das Versuchsendlager Gorleben. Die entsprechenden Akten seien teilweise geheim gewesen. „Wir wollen den Aktendeckel ein Stück weit heben“, sagte Grünen-Politiker Limburg. Denkbar sei, dass Bürger für Akteneinsicht eine Gebühr bezahlen müssten. Diese solle jedoch „maximal im dreistelligen Bereich“ liegen, um keine „faktische Hürde“ aufzubauen.
Im Gesetzesentwurf ausdrücklich ausgenommen sein sollen Akten des Landtages, des Landesrechnungshofes und von Gerichten. Auch die journalistische Arbeit der Norddeutschen Rundfunks (NDR) und sicherheitsrelevante Informationen sollen nicht betroffen sein. (taz)