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Archiv-Artikel

Beiräte machen Lärm

BAHN An allen innerstädtischen Bahnstrecken klagen Anwohner über gestörten Schlaf. Bei der Oldenburger Kurve hoffen Kommunalpolitiker auf eine Lösung

Von EIB
Die Beiräte sehen Raum für Verhandlungen: Die Bahn muss ja Grundstücke von der Stadt kaufen

Zwischen 22 Und abends und sieben Uhr morgens alle fünf bis zehn Minuten ein Güterzug – und das bei Zügen mit einer Länge von bis zu 700 Metern, die also auch ihre Zeit brauchen, bis sie vorbeigedonnert sind. Mit diesem Szenario versuchen jetzt die Beiräte Mitte und östliche Vorstadt öffentlichen Druck auf den Senat zu erzeugen, sich für den Lärmschutz an innerstädtischen Bahnstrecken einzusetzen.

Anlass für den jüngsten Vorstoß der Beiräte ist der geplante Ausbau der sogenannten Oldenburger Kurve, dem Gleisstück zwischen Hauptbahnhof und Weser. Notwendig wird der Ausbau wegen des neuen Tiefwasserhafens, dem Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven, der 2013 fertiggestellt werden soll. Die Bahn selbst rechne mit einer Zunahme des nächtlichen Güterlastzugverkehrs zwischen Bremen und Oldenburg beziehungsweise Wilhelmshaven um 140 Prozent, sagte der Leiter des Ortsamts Mitte / Östliche Vorstadt, Robert Bücking, der die Offensive der Beiräte mit diesen gestern vorstellte.

Statt wie im Jahr 2007 würden dann nachts nicht mehr 25, sondern 60 Güterzüge ab 2015 fahren. Tagsüber würden es 138 statt 61 sein. Bereits jetzt sei die Grenze des Erträglichen aber für die AnwohnerInnen längst überschritten, so Bücking. Dies gelte im übrigen nicht nur für die Oldenburger Kurve, sondern auch für die anderen innerstädtischen Bahnstrecken (taz berichtete). Während der Bremer Senat bei den anderen stark belasteten Gebieten in Walle und der östlichen Vorstadt auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen hat, hoffen die Kommunalpolitiker jetzt auf ein Umdenken. Schließlich müsse die Bahn für den Ausbau ja das Grundstück hinter dem Güterbahnhof von der Stadt kaufen. „Diesen Verkauf könnte man von Zugeständnissen an besseren Lärmschutz abhängig machen“, sagte Bücking.

Sollte der Senat diese nicht einfordern oder selbst dafür Geld zur Verfügung stellen, würden die Beiräte dem Grundstücksverkauf die Zustimmung verweigern. Bücking geht davon aus, dass es zunächst keine Einigung geben wird. In diesem Fall würden die Beiräte das Thema auf die Tagesordnung der Bürgerschaft bringen. Gesetzlich zum Lärmschutz verpflichtet ist die Bahn offenbar nur entlang des neuen Gleises. EIB

Der Beirat entscheidet am 15. März in öffentlicher Sitzung über den Grundstücksverkauf. Am Wandrahm 23, 19 Uhr.