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Archiv-Artikel

Abtreibung bleibt strikt verboten

Iranischer Wächterrat lehnt Gesetz ab, das Abbruch aus medizinischen Gründen vorsieht

BERLIN taz ■ Der von konservativen Islamisten beherrschte Wächterrat der Islamischen Republik Iran hat ein Gesetz zurückgewiesen, das Abtreibungen in bestimmten Fällen legalisiert hätte. Demnach sollten Abtreibungen erlaubt sein, wenn drei Fachärzte und ein Gerichtsmediziner bestätigen, dass durch die Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet ist oder der Embryo Fehlentwicklungen oder Krankheiten aufweist, die für die Eltern eine große Belastung darstellen. Unter diesen Umständen sollte ein Schwangerschaftsabbruch bis zum vierten Monat erlaubt sein. Allerdings müssten dazu beide Eltern ihr Einverständnis erklären. In dem Gesetz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Abtreibungen bis auf die genannten Ausnahmefälle verboten sind und strafrechtlich verfolgt werden.

Das Parlament hatte sich zu dieser Initiative genötigt gesehen, weil Presseberichten zufolge illegale Schwangerschaftsabbrüche in den letzten Jahren drastisch zugenommen haben. Experten schätzen, dass die Zahl gegenwärtig bei 80.000 liegt. Dabei gefährden die Abbrüche oft die Gesundheit oder sogar das Leben der betreffenden Frauen, weil sie zumeist nicht von Fachärzten und unter hygienisch unzulässigen Bedingungen vorgenommen werden. Bislang gilt Abtreibung als Tötung. Entsprechend werden sowohl der Arzt als auch die Mutter bestraft.

Wie der Sprecher des Wächterrats, Gholam Hussein Elham, auf seiner wöchentlichen Pressekonferenz am Montag in Teheran mitteilte, lehnte der Rat das vom Parlament verabschiedete Gesetz mit der Begründung ab, gemäß dem islamischen Recht sei eine Abtreibung selbst dann nicht zulässig, wenn ein Kind voraussichtlich schwer behindert zur Welt komme. Bereits vor zwei Jahren hatte das Gesundheitsministerium dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Gynäkologen erlaubte, unter Berücksichtigung der islamischen Gesetzgebung Abtreibungen vorzunehmen. Damals scheiterte die Gesetzesvorlage an dem Widerstand von Abgeordneten, die jede Art der Legalisierung der Abtreibung als Verstoß gegen islamische Moral und Ethik betrachteten. BAHMAN NIRUMAND