: Mahler muss in den Knast
HOLOCAUSTLEUGNER Der Rechtsextremist scheitert mit seinem Versuch, sechs Jahre Haft abzuwenden
KARLSRUHE ap | Der Rechtsextremist Horst Mahler muss wieder ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung des 73-Jährigen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung bestätigt, wie es in einer Pressemitteilung vom Dienstag heißt. Damit ist das Urteil des Landgerichts München II vom 25. Februar dieses Jahres rechtskräftig.
Mahler hatte an mehrere Empfänger CD-ROMs und DVDs verschickt, in denen er den Holocaust beharrlich leugnete. Zudem hatte er im September 2007 im Internet „zum Kampf der Deutschen gegen die Juden“ aufgerufen. Der 1. Strafsenat des BGH verwarf die Revision Mahlers gegen das Urteil als unbegründet. Die Verfahrens- und Sachrügen gegen das Münchner Urteil seien nicht näher ausgeführt, erklärte das Gericht.
Das Münchner Landgericht hatte den Rechtsanwalt Mahler wegen Volksverhetzung in drei Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Mahler hatte den Prozess durch eine Selbstanzeige provoziert.