: Keine Regung für Ungläubige
ISLAMISMUS Im Verfahren gegen den mutmaßlichen Terrorunterstützer Harry M. sichtet das Gericht die Videos, die der Konvertit im Netz verbreitete
Islamistische Gewaltvideos kamen gestern im Prozess gegen einen mutmaßlichen Terrorunterstützer aus Neumünster zum Einsatz. Ins Internet gestellt hatte die elf Filme der Angeklagte Harry M. selbst. Sie zeigen unter anderem Hinrichtungen irakischer Polizisten in der Wüste, die Tötung von 20 Angehörigen des irakischen Innen- und Verteidigungsministeriums sowie Heckenschützen, die patrouillierende US-Soldaten oder Wachen erschießen. M. verfolgte die Videos ohne erkennbare Reaktion.
In dem Staatsschutzverfahren vor dem schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht wirft der Generalbundesanwalt dem jungen Mann vor, in mindestens elf Fällen im Internet um Mitglieder und Unterstützer für die terroristischen Vereinigungen „Islamische Bewegung Usbekistan“ und „Islamischer Staat Irak“ geworben zu haben. Das mögliche Strafmaß reicht bis zu zehn Jahren Jugendstrafe. Ende Juni 2011 hatte die Bundesanwaltschaft Harry M. festnehmen lassen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Bereits an einem vorangegangenen Verhandlungstag hatte sich M. vor Gericht zu den Videos, die er über eine selbst entwickelte Internetseite 2011 verbreitete, bekannt: „Ich wollte zeigen, welche Operationen gegen die Ungläubigen durchgeführt werden und welche Erfolge es dabei gibt.“ Der Angeklagte war mit 17 Jahren zum Islam konvertiert. Er hatte bei seiner Vernehmung offen Sympathie bekundet für Organisationen im Irak oder Afghanistan, die gegen die „Ungläubigen“ – gemeint sind etwa US-Soldaten – kämpfen, sie töten oder aus ihren Ländern vertreiben.
Der Prozess wird heute fortgesetzt. Mit dem Urteil wird vor Ostern gerechnet. (dpa)