AUFRUF UNTERZEICHNET
: Geldstrafe nach Online-Castor-Protest

Im ersten Verfahren gegen einen Unterzeichner der Anti-Atom-Kampagne „Castor schottern“ hat das Amtsgericht Lüneburg den Mann zu 375 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sah in dem Aufruf zum Entfernen von Schottersteinen aus dem Gleisbett eine Straftat. Insgesamt wurden deswegen fast 1.600 Verfahren eingeleitet. Weil der 50-Jährige aus Tübingen einen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte und auch nicht an eine gemeinnützige Organisation spenden wollte, wurde er nun verurteilt. (dpa)

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