: Wenn Fußballerinnen nicht zum Film wollen
RECHT AM EIGENEN BILD Wer zusammen mit Werder Bremen in der Liga spielt, darf deswegen noch lange nicht gefilmt werden
Alles fing mit einem eher unrühmlichen Fußballspiel an. Aber dass die Damen der SG Findorff es seinerzeit mit 0:14 verloren, ist gar nicht so sehr das Problem. Schließlich ging es gegen Werder Bremen. Deren SpielerInnen sind die ProtagonistInnen der viel beachteten Doku „EinsteigerInnen“. Und eben die ist das Problem, genauer gesagt: Der Trailer dazu, zu sehen bei You Tube. Denn er zeigte auch die Damen der SG Findorff. Das aber war unrechtmäßig.
Der Fall erinnert an den noch immer andauernden Rechtsstreit um das Video-Portal „Hartplatzhelden“ (siehe Kasten). „EinsteigerInnen“ handelt von fünf Fußballerinnen, die sich durch ihr erstes Jahr im neu gegründeten Frauenfußball-Projekt bei Werder kämpfen. So gar keine Rolle darin spielen wollten indes einige Frauen von der SG Findorff. Denn sie sind Polizeibeamtinnen. Und also solche, sagt ihr Anwalt Lambert Großkopf, „peinlich darauf bedacht“, nicht außerhalb des Dienstes an die Öffentlichkeit zu treten. Also klagten sie auf ihr Recht am Bild.
Dem Bremer Fußball Verband war das zunächst egal. In ihm muss jeder Verein Mitglied sein, der auch in der Liga mitspielen will. Und in seiner Satzung steht, dass es ihm zusteht, Verträge mit Fernseh- und Rundfunkanstalten, aber eben auch mit Filmemachern abzuschließen. Und schließlich hat das Gericht auch im Falle der „Hartplatzhelden“ entschieden, dass allein dem Fußballverband das Verwertungsrecht aus seinen Fußballspielen zusteht.
Von dieser Satzungsregelung, sagt Großkopf, wussten die Fußballerinnen nichts, als sie zur SG Findorff gingen. Es sei auch gar nicht damit zu rechnen gewesen, dass schon der bloße Eintritt in einen Fußballverein auch eine Entscheidung über das Recht am eigenen Bild bedeutete.
Das Landgericht Bremen sah das nun genauso – auch wenn am Ende des Prozesses ein Vergleich stand. Jede der SpielerInnen aus Findorff hätte vorab gefragt werden müssen – auch wenn sie sehr wohl mitbekommen haben, dass während ihres Spiels gegen Werder gedreht wurde. Die Verbände dürften nicht einfach über das Urheberrecht von Fußballerinnen verfügen, nur weil das so in der Satzung steht. Wer in einen Fußballverein geht, hat immer noch ein Recht an seinem Bild. Es sei denn, er spielt als Profi. Aber das ist wieder eine andere Geschichte. mnz