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Archiv-Artikel

Gegendarstellung

In der taz hamburg vom 19.05.2005 ist auf S. 22 in einem Beitrag zur Wahl des Studierendenparlaments der Universität Hamburg unter der Überschrift „Kühn gegen Kühn“ folgender Satz enthalten, der unrichtige Behauptungen enthält, die ich wie folgt richtig stelle:

In der taz hieß es: „Allerdings focht der AStA die Wahl vor dem Verwaltungsgericht an, verhinderte die Konstituierung des gewählten Parlaments und ließ stattdessen vom Ältestenrat Neuwahlen beschließen.“

Richtig ist, daß der kommissarisch weiter im Amt befindliche AStA die Wahl zum Studierendenparlament nicht vor dem Verwaltungsgericht angefochten hat. Die Wahl wurde von mehreren Studierenden durch Anrufung des Ältestenrates der Studierendenschaft angefochten. Der Ältestenrat hat am 04.05.2005 die Wahl für ungültig erklärt und ihre Wiederholung angeordnet, weil ein ungültiger Stimmzettel mandatsrelevant ist. Der AStA ist an den beim Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren zur richtigen Zusammensetzung des Studierendenparlaments nicht beteiligt. Aufgrund dieses anhängigen Verfahrens und des Beschlusses des Ältestenrates zur Ungültigkeit der Wahl hatte das Präsidium des Studierendenparlaments die konstituierende Sitzung abgesagt.

Hamburg, den 23.05.2005 Stefan Kühn, 2. Vorsitzender des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität Hamburg Anm. d. Red.: Nach dem Hamburger Pressegesetz sind wir verpflichtet, obige Gegendarstellung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abzudrucken.