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Archiv-Artikel

Flugroutengegner im Aufwind

BBI Nach dem Nachtflugverbot für den Flughafen Frankfurt sehen sich Bürgerinitiativen im Vorteil

„Das gibt uns Rückenwind, ganz klar“, sagt Norbert Gustmann. „Unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung muss jetzt auch die Nachtflugfrage in Schönefeld neu gestellt werden“, so der Mann von der Bürgerinitiative Müggelsee.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) Leipzig gegen Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main sehen sich Berliner und Brandenburger Flugroutengegner im Aufwind. Das Gericht hatte in Frankfurt ein Nachtflugverbot zwischen 23 Uhr und 5 Uhr bestätigt, wegen der „besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz der Bevölkerung“. Für den neuen Flughafen Schönefeld hatte das BVG im Oktober 2011 ein Flugverbot nur von Mitternacht bis 5 Uhr festgelegt.

Wolfgang Brenneis von der Bürgerinitiative „Stahnsdorf gegen Fluglärm“ sieht den Frankfurter Beschluss als „Einzug eines neuen Denkens zu mehr Bürgerschutz“. Die Brandenburger und Berliner Regierungen sollten dies als „deutlichen Fingerzeig“ zu einem „echten Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr“ verstehen. Die Grünen schlossen sich dem an. „Ein konsequentes Nachtflugverbot bedeutet nicht den wirtschaftlichen Ruin der Flughäfen“, so der verkehrspolitische Sprecher Harald Moritz. Das zeige Frankfurt, wo sich die Fluggesellschaften längst arrangiert hätten. Da schwenkt auch die märkische CDU ein: „Fünf Stunden Nachtschlaf sind für die Brandenburger definitiv zu wenig“, so CDU-Landeschefin Saskia Ludwig.

BBI-Sprecher Ralf Kunkel weist das zurück. „In Schönefeld ist längst alles entschieden.“ Der BVG-Beschluss vom Oktober sei bereits „sehr anwohnerfreundlich“. So seien in Frankfurt in den Stunden vor und nach dem Nachtflugverbot deutlich mehr Starts und Landungen erlaubt als in Berlin. Auch die hiesigen Landesregierungen sehen keinen Handlungsbedarf. Der Beschluss sei juristisch folgenlos für die Region, meint auch der märkische Verkehrsminister Rainer Bretschneider (SPD).

Die Flugroutengegner wollen nun mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht den Schönefeld-Beschluss prüfen lassen. „Unsere Chancen sind nun gestiegen“, glaubt Protestler Gustmann. Zudem steht in Brandenburg ein Volksbegehren für ein striktes Nachtflugverbot vor dem Start. „Nicht die geringsten Chancen“ habe das Volksbegehren, sagt Flughafen-Sprecher Kunkel. Gustmann sieht das anders: „Von wegen – die Entscheidung bleibt eine politische.“

KONRAD LITSCHKO