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Archiv-Artikel

Beim Nachrüsten aufpassen

Jedes Auto kann zu einem Erdgasfahrzeug nachgerüstet werden. Doch der Eingriff ist erheblich. Wird damit ein Fachbetrieb beauftragt, sollte er zertifiziert sein

Von KLEO

Grundsätzlich kann jedes benzinbetriebene Fahrzeug mit einem Ottomotor auch auf einen alternativen Betrieb mit Gas eingestellt werden. Dazu müssen im Wesentlichen ein Gastank, ein Zuleitungssystem zum Saugrohr und eine elektronische Steuerung an Bord des Fahrzeugs installiert werden.

Dieser Einbau stellt einen erheblichen Eingriff in das Antriebssystem des Fahrzeugs dar, der das in der Typgenehmigung dokumentierte Abgasverhalten ändern und die Sachmängelhaftung oder eventuelle Garantien des Herstellers für das Antriebssystem außer Kraft setzen kann. Außerdem ist durch den Einbau der Gastanks in der Regel ein Verlust an Platz im Kofferraum verbunden.

In der Vergangenheit haben auf Gasantrieb nachgerüstete Fahrzeuge vereinzelt zu Unzufriedenheiten bei Kunden geführt. Ursachen waren entweder mangelnde Informationen im Vorfeld der Nachrüstung, Qualitätsprobleme bei den verwendeten Bauteilen oder bei der Ausführung der handwerklichen Arbeiten, wenn diese Arbeiten von nicht qualifizierten Unternehmen durchgeführt wurden.

Daher hat der „Initiativkreis Erdgas als Kraftstoff e. V.“ (IEK) in Zusammenarbeit mit der „Dekra Testing & Inspektion GmbH“ ein Prüf- und Zertifizierungsverfahren entwickelt, nach dem sich alle interessierten Fachbetriebe ihre Qualitätsarbeit bei der Nachrüstung von Fahrzeugen auf Erdgasantrieb bescheinigen lassen können. So soll sichergestellt werden, dass den Kunden nach der Nachrüstung ein zuverlässiges und kostensparendes Erdgasfahrzeug übergeben werden kann und auch Fragen der Haftung und Gewährleistung zufriedenstellend geregelt sind.

Der „Trägerkreis Erdgasfahrzeuge“ rät als Alternative zur Umrüstung zum Kauf eines neuen oder gebrauchten Serienfahrzeugs. KLEO

Der „Trägerkreis Erdgasfahrzeuge“ listet unter www.erdgasfahrzeuge.de zertifizierte Nachrüstbetriebe.