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Archiv-Artikel

Lauschangriff droht das Aus

BERLIN dpa ■ Der Gesetzgeber kommt mit der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Neufassung der akustischen Wohnraumüberwachung unter Zeitdruck. Der von der Union dominierte Bundesrat schickte gestern das von SPD und Grünen im Bundestag beschlossene Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Damit ist angesichts der für September angestrebten Neuwahl unklar, ob die von Karlsruhe gesetzte Frist bis zum 30. Juni einzuhalten ist und das Gesetz nicht ganz hinfällig wird. Karlsruhe hatte 2004 die bisherige Abhörpraxis bemängelt und das Lauschen im „absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung“ untersagt. Der so genannte große Lauschangriff war noch von der Regierung Kohl durchgesetzt worden.Kommt es im jetzt anstehenden Vermittlungsverfahren nicht zu einer raschen Einigung und wird die Frist 30. Juni überschritten, gäbe es auf Bundesebene keine Gesetzesgrundlage mehr für das Abhören von Wohnräumen. Der große Lauschangriff wäre faktisch abgeschafft.