Schweiz

Die Besonderheit:

Das Schweizer Rentensystem ist dem deutschen im Grunde sehr ähnlich. Der entscheidende Unterschied: Die Schweiz hat ein Rentensystem, das einen Umverteilungsmechanismus von besser zu geringer Verdienenden beinhaltet. Dabei sind die Einzahlungen in die Rentenkasse in der Schweiz nicht gedeckelt – die Auszahlungen hingegen schon. Alle Schweizer:innen, egal wie hoch ihr Einkommen, zahlen 10,6 Prozent ihres Bruttolohns für die Rente ein. Die Hälfte dieses Beitrags übernimmt der Arbeitgeber. Allerdings: Die ausgezahlte Rente ist begrenzt auf ak­tuell maximal 2.450 Franken im Monat. Wer also zum Beispiel 1 Million Franken im Jahr verdient hat und daher sehr viel in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt im Alter trotzdem maximal 2.450 Franken raus.

Die Herausforderung:

Auch die Schwei­ze­r:in­nen werden im Schnitt immer älter. Die staatliche AHV, oder sperrig Alters- und Hinterlassenenversicherung, gerät daher unter Druck. Sie funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland über ein Umlageverfahren. Die AHV-Rente hat allerdings, anders als in Deutschland, lediglich den Anspruch das Existenzminimum zu sichern und fällt entsprechend niedrig aus. Berufliche Vorsorge und private Vorsorge haben eine höhere Gewichtung als bei uns.

Ist das was für uns?

In Deutschland steigt der Rentenbeitrag ab einem Einkommen von rund 7.500 Euro nicht weiter an, hier liegt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Das heißt egal ob du 7.500 Euro oder 100.000 Euro im Monat verdienst, du zahlst genauso viel in die Rentenkasse ein. SPD und Linke haben bereits gefordert, die Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland abzuschaffen oder wenigstens anzuheben. Als Gegenargument wird oft genannt, dass Vielverdienende dann noch mehr in private Versicherungen abwandern würden und gar nicht mehr in die gesetzliche einzahlen. In der Schweiz ist der Beitrag zur AKV verpflichtend. Aber auch dort gibt es Befürchtungen, dass das aktuelle Konstrukt verfassungswidrig sein könnte, weil man für hohe Einzahlungen ins Rentensystem keine äquivalente Gegenleistung bekäme.Sophie Fichtner

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Jahre muss man eingezahlt haben, um Rente beziehen zu können. Sonst bekommt man seine Beiträge zurück

Quelle: Deutsche Rentenversicherung