Gericht verlängert Untersuchungshaft

BRENNENDE AUTOS Alexandra R. muss weiter im Knast sitzen, weil sie ein Auto angezündet haben soll

R.s Anwältin Martina Arndt bezeichnet die Begründung des Gerichts als absurd

Die als Autobrandstifterin verdächtige Alexandra R. muss in Untersuchungshaft bleiben. Das entschied jetzt das Berliner Kammergericht. Es wies eine Haftbeschwerde von R.s Anwältin Martina Arndt als unbegründet zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts von Anfang August. Das hatte eine Haftverschonung von R. selbst gegen eine Kaution und strenge Meldeauflagen abgelehnt (taz berichtete). Alexandra R. ist eine von derzeit vier Personen, die wegen angeblichen Abfackelns von Autos in U-Haft sitzen. Drei von ihnen – auch Alexandra R. – rechnen sich der linken Szene zu.

R. war am 18. Mai unter der Beschuldigung der versuchten Brandstiftung an einem Auto festgenommen und kurz darauf wieder freigelassen werden. Nach Kritik von Politikern von CDU und FDP am angeblich zu laschen Umgang mit linken Gewalttätern und angeblichen neuen Erkenntnissen wurde die junge Frau am 20. Mai erneut festgenommen. Sie sitzt seitdem in der Frauenjustizvollzugsanstalt Pankow in Untersuchungshaft. Der Prozess soll voraussichtlich Ende September beginnen. R. bestreitet die Vorwürfe.

Nach Ansicht des Kammergerichts bestehe der dringende Tatverdacht weiterhin. Außerdem sei die Fluchtgefahr real, weil R. eine Strafe zu erwarten habe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Als zusätzliche Begründung für die Fortdauer der Haft meldete das Kammergericht Zweifel an der Kaution an. Dabei führte es den Inhalt einer Postkarte an, den R. in der Haft erhalten hatte. „Werde Dich mit Parteigeldern freikaufen. Dein Franz“, heißt es dort mit Bezug auf den SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering.

Diese Begründung bezeichnet R.s Anwältin als absurd. „Ich habe Erklärungen der Familie meiner Mandantin eingereicht, in denen bestätigt wird, dass allein sie die Kaution in Höhe von 15.000 Euro stellen.“ Martina Arndt hält die Ablehnung ihrer Beschwerde für eine politische Entscheidung und eine Vorverurteilung von Alexandra R. „Mit aller Macht wird versucht, selbst unter Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze eine weitere Inhaftierung unter dem Deckmantel der Fluchtgefahr durchzusetzen“, sagte die Rechtsanwältin zur taz.

Das Kammergericht wollte sich zu der Kritik nicht äußern.

PETER NOWAK