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Archiv-Artikel

Gegen Zwangsehen

Senat und FDP überbieten einander mit Bundesrats-Initiativen gegen Zwangsverheiratungen

Mit einer Bundesrats-Initiative will der Senat Zwangsheiraten bekämpfen und deren Opfer schützen. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) stellte gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, mit dem sich der Bundesrat am 17. Juni beschäftigen soll. Die FDP kritisierte den Entwurf als „unnötige Zeitverzögerung“.

Begründung: Die Berliner Initiative ändert einen Gesetzentwurf ab, den Baden-Württemberg bereits im Herbst 2004 in den Bundesrat eingebracht hatte. Federführend war damals das FDP-geführte Justizministerium in Stuttgart.

Die neue Initiative der Justizsenatorin sieht vor, dass Zwangsverheiratung ein eigener Straftatbestand mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Haft wird. Zwangsehen sollen nicht geschieden, sondern aufgehoben werden. Damit gilt die Ehe als nie geschlossen – mit Folgen für das Erbrecht. Wer „durch Drohung auf den zur Ehe gezwungenen Ehegatten eingewirkt hat“, soll sogar ganz vom Erbe ausgeschlossen werden.

Auch das Aufenthaltsgesetz will der Senat ändern und dadurch ausländischen Opfern helfen, die als so genannte Zwangsbräute ins Ausland gebracht und dort verheiratet worden sind. Sie sollen leichter nach Deutschland zurückkehren dürfen.

Die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Mieke Senftleben, sieht in Schuberts Gesetzesinitiative ein Täuschungsmanöver. Schon vor Wochen habe ihre Partei angeregt, sich der Stuttgarter Bundesratsinitiative anzuschließen. „Es gab viel positiven Zuspruch, aber SPD und PDS konnten sich nicht dazu durchringen, weil die Initiative vom politischen Gegner kam“, sagte Senftleben.

Die Grünen begrüßen Schuberts Pläne, fordern aber eine bessere Aufklärung betroffener Frauen über ihr eigenständiges Aufenthaltsrecht.

MATTHIAS LOHRE