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Archiv-Artikel

Iraker bestreitet Terrorvorwürfe

Erster Prozess wegen Mitgliedschaft in ausländischer Islamistengruppe eröffnet

MÜNCHEN dpa/ap ■ Im bundesweit ersten Prozess wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe hat der angeklagte Iraker gestern den Hauptvorwurf bestritten. Er sei niemals Mitglied der Terrororganisation Ansar al-Islam gewesen, beteuerte Lokman M. beim Prozessauftakt vor dem Münchner Oberlandesgericht. Der 31-Jährige räumte aber ein, bei der Schleusung von Landsleuten geholfen zu haben.

Die Anklage wirft dem irakischen Kurden vor, als Kopf einer Münchner Zelle eine Schlüsselrolle für Ansar al-Islam in Europa gespielt zu haben. Spätestens seit 2002 sei er ein „aktiver Helfer“ der Terrorgruppe gewesen, sagte Bundesanwalt Ulrich Boeter. Das Netzwerk habe kampfbereite Islamisten rekrutiert und in den Irak geschleust sowie Geld und technisches Gerät transferiert. Dem Angeklagten selbst werfen die Ermittler vor, Reisen kampfeswilliger Aktivisten in den Irak organisiert zu haben. Außerdem soll er verletzte Kämpfer nach Westeuropa geschleust haben, unter anderem einen Sprengmeister der Terrorgruppe zur medizinischen Behandlung nach Großbritannien. Außerdem habe M. Geld für Ansar al-Islam gesammelt und in den Irak weitergeleitet.

Der Angeklagte versicherte vor Gericht, er habe nicht gewusst, welche Rolle der von ihm geschleuste Sprengmeister im Irak spielte. Zudem habe er nur aus humanitären Gründen kleine Geldbeträge in den Irak weitergeleitet. Er sei nur Mitglied der islamischen Bewegung gewesen. Die Telefonate von M. mit mutmaßlichen Aktivisten der Terrorgruppe in Italien und Schweden rechtfertigte sein Verteidiger damit, dass M. sie von früher aus dem Irak gekannt habe. Er habe einfach „nicht nach deren politischer Meinung gefragt“, so der Angeklagte.

Der Straftatbestand der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung war in Deutschland erst nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt worden. Laut Verteidigerin Nicole Hinz ist jedoch zweifelhaft, ob paramilitärische Aktionen im besetzten Irak überhaupt als Terrorismus zu werten seien.

Das Verfahren war im ersten Anlauf im April abgebrochen worden, weil die Stuttgarter Staatsanwaltschaft dem Gericht Akten und Abhörprotokolle aus einem eigenen Ermittlungsverfahren vorenthalten hatte. Inzwischen hat der Generalbundesanwalt auch dieses Verfahren übernommen.