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Krawallverdächtige bleiben unbenannt

Niedersachsens Landesregierung muss Vornamen deutscher Teilnehmer an Silvesterausschreitungen nicht nennen

Niedersachsens Landesregierung muss die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/23 nicht nennen. Das hat der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg am Donnerstag entschieden. Ein AfD-Landtagsabgeordneter hatte versucht, die Nennung mit einer Klage durchzusetzen.

In der Silvesternacht war es in vielen Städten Deutschlands zu Ausschreitungen gekommen. Auch in Niedersachsen wurden dabei mehrere Einsatzkräfte angegriffen. In der öffentlichen Debatte darüber wurden die Vorfälle von einigen Politikern, unter anderem der AfD, jungen Männern mit Migrationshintergrund zugeschrieben.

Der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe wollte von der niedersächsischen Landesregierung per Anfrage die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen erfahren. Die Landesregierung antwortete, die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt. Zudem würden sie von der Regierung nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache veröffentlicht, da so die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden. ­Bothe sah hingegen seine Auskunftspflicht verletzt.

In der Urteilsbegründung hieß es, der Antrag sei unbegründet. Es müsse zu befürchten sein, dass die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden.

Der Staatsgerichtshof befürchtet, dass das Recht auf staatlichen Schutz verletzt würde

Die parlamentarische Bekanntgabe der Vornamen würden ­einen nicht zu rechtfertigenden, unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten und die staatliche Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit missachten, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. (dpa)

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