Etappensieg für Airbus

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat gestern die Klage eines Airbus-Gegners gegen den Ausbau des Werkes abgewiesen. Damit wurde eine gegenteilige Entscheidung der ersten Instanz aufgehoben. Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) freute sich erwartungsgemäß. Er sei „zuversichtlich, dass die weitere Start- und Landebahnverlängerung rechtlich gesichert möglich ist.“ Airbus und die Stadt Hamburg waren gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2002 in Berufung gegangen. Dieses hatte der Klage gegen die Zuschüttung der Elbbucht Mühlenberger Loch stattgegeben, aber keinen vorläufigen Baustopp verhängt. Die Erweiterung des Airbus-Werkes inklusive des Baus von Hallen auf dem neuen Gelände ist inzwischen fast beendet. Nicht befunden wurde vom OVG über die weiteren Ausbaupläne, die eine nochmalige Verlängerung der Startbahn bis in das Dorf Neuenfelde vorsehen. Dieser Sachverhalt ist Teil eines eigenen Planfeststellungsverfahrens, gegen das bislang etwa 470 Einwendungen erhoben wurden. Mit Klagen ist erst nach dem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen, der zum Jahresende erwartet wird. Das OVG ließ eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu. Die Rechtsanwälte des Klägers kündigten diesen Schritt an. SMV

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