: Gentech-Mais MON 810
Die Rechtslage: Obwohl der Gentech-Mais MON 810 in dieser Anbauperiode schon zum zweiten Mal auf hiesigen Äckern ausgebracht wurde, hat er immer noch keine Sortenzulassung erhalten. Das zuständige Bundessortenamt in Hannover vertagte Anfang der Woche zum wiederholten Male eine Entscheidung darüber. „Gentechnikrechtliche Gründe“ hätten zur erneuten Vertagung geführt, heißt es dazu aus dem Verbraucherschutzministerium. Dass der Gentech-Mais trotzdem ausgesät werden durfte, hat mit der so genannten Vorvertriebsgenehmigung zu tun. Danach dürfen Bauern eine begrenzte Menge Saatgut schon im Vorfeld einer Sortenzulassung nutzen.
Der Widerstand in der EU: Eine EU-Genehmigung für das Inverkehrbringen von MON 810 liegt zwar seit gut sieben Jahren vor, aber schon fast genauso lange wartet der Hersteller Monsanto ungeduldig auf die hiesige Sortenzulassung. Deutschland ist nicht das einzige Land, das sich sträubt, eine Anbaugenehmigung für MON 810 auszusprechen. Auch die EU-Staaten Österreich, Slowakei, Polen und Ungarn habe sich zum Verdruss der EU-Kommission bisher geweigert, den Anbau zu erlauben.
Die Zukunft von MON 810: Fraglich ist, ob die Gentech-Mais-Sorte auch noch nächstes Jahr zu Verfügung steht. Denn sie gehört zu der Handvoll Gentech-Pflanzen, die noch nach altem EU-Recht zugelassen wurden. Nach einer Übergangsregelung läuft die Genehmigung Ende 2005 aus. Und dass MON 810 auch nach neuem Recht eine Zulassung bekommt, ist unwahrscheinlich. WLF