: So genannte Reform bleibt
Kultusminister Busemann begrüßt das Inkrafttreten der Rechtschreibreform und freut sich auf Korrekturen
Der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann begrüßt den Beschluss der Kultusministerkonferenz zur teilweisen Inkraftsetzung der Rechtschreibreform von 1996. „Die Initiative aus Niedersachsen war letztlich ein Erfolg. Ich bin sicher, dass der Rat für Rechtschreibung zu vernünftigen Ergebnissen kommt und die Argumente der Reformgegner angemessen berücksichtigt werden“, so Busemann. Getrennt- und Zusammenschreibung, dabei auch die Überschneidungen mit der Groß- und Kleinschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende sollen nach dem gestrigen Beschluss im Rat für Rechtschreibung weiter beraten werden. Gegenüber den bisher vorgesehenen Reformplänen seien deutliche Änderungsvorschläge zu erwarten.
Busemann verwies darauf, dass während der Übergangszeit bis zu einer abschließenden Regelung der noch durch den Rat für Rechtschreibung derzeit behandelten Fragen die vor 1996 geltenden Schreibweisen nicht als falsch markiert und bewertet werden dürften. In den übrigen, nicht strittigen Bereichen gelten die Regelungen von 1996 in der Fassung von 2004 ab dem 1. August 2005 verbindlich.