: STEUERBEGÜNSTIGUNG
Aufgrund der vergleichsweise geringen Emissionswerte von Erdgasfahrzeugen hat die Bundesregierung einen günstigen Mineralölsteuersatz für Erdgas als Kraftstoff bis Ende 2020 festgeschrieben.
Die Begründung: „[…] um der Fahrzeugindustrie – insbesondere im Bereich der Nutzfahrzeuge – die notwendige Investitionssicherheit für weitere Entwicklungsanstrengungen zu geben, nachdem die deutsche Gaswirtschaft die Maßnahmen zur Errichtung einer bundesweit flächendeckenden Betankungsinfrastruktur bis zum Jahr 2005 ergriffen hat. Längerfristige Investitionssicherheit ist auch für Fahrzeugnutzer – insbesondere im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs – erforderlich.“
Die Mineralölsteuerbegünstigung für Flüssiggas („Autogas“) – also Propan und Butan – wurde von der Bundesregierung nicht mehr über das Jahr 2009 hinaus verlängert. Die Begründung: Da sie mehr Kohlenstoffanteile als Erd- oder Biogas enthielten, wiesen sie ein geringeres Kohlendioxid-Minderungspotenzial auf. KLEO