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Archiv-Artikel

Frisch rasiert

BASHING Ariane Friedrich ist Hochspringerin – und Polizeibeamtin. Auf ihrer Facebook-Seite greift sie zum Mittel der Selbstjustiz

„Aus Sicht des Rechts ist eine derartige öffentliche Bloßstellung mit dem Gebot der Achtung der Persönlichkeit und Respektierung des sozialen Geltungsanspruchs nicht vereinbar“

NADINE KLASS, PROFESSORIN FÜR MEDIEN- UND URHEBERRECHT AN DER UNIVERSITÄT SIEGEN

VON MARKUS VÖLKER

Normalerweise ist Ariane Friedrich in den Medien, wenn sie hoch gesprungen ist, zweit Meter oder so. Oder ihr Name steht in der Zeitung, weil sie sich schlimm verletzt hat, die Achillessehne gerissen ist zum Beispiel. Das ist ihr im Dezember 2010 passiert; seitdem ringt sie um den Anschluss an die Weltspitze. Jetzt steht Ariane Friedrich, 28, wegen eines Eintrags auf ihrer Facebook-Seite im Mittelpunkt.

Sie ist indiskret geworden. Und zwar so: „Liebe Followers, eben erreichte mich folgende Facebookmail : T. D., wohnhaft in A. schrieb: Willst du mal einen schönen Schw*** sehen, Gerade geduscht und frisch rasiert.“ Das Problem dabei: Friedrich hat den Namen nicht abgekürzt und damit unkenntlich gemacht, sondern den vollen Namen und Wohnort des Mannes genannt, der ihr auch ein Foto von seinem besten Stück gesendet haben soll; auf die Veröffentlichung dieses Schnappschusses verzichtete die Leichtathletin freilich.

Friedrich hat ihren Eintrag wie folgt begründet: „Natürlich ist es ein großer Schritt, solch eine unverschämte Email öffentlich zu machen – aber es ist nicht das erste Mal, dass mich persönlich so eine Email erreicht, zwar nicht von Ihm, aber von Dritten. Es gibt einfach einen Punkt an dem Schluss ist.“ Sie kündigte an, Anzeige wegen sexueller Belästigung zu erstatten. Ob sie das wirklich getan hat, ist ungewiss. Gestern waren sie und ihr Management für diese Zeitung nicht zu erreichen.

Seit Friedrichs Veröffentlichung wird mit einiger Emphase darüber diskutiert, ob eine angehende Polizeikommissarin so etwas darf: jemanden im Internet an den Pranger stellen. Hat sie damit nicht dessen Persönlichkeitsrechte verletzt? Was ist, wenn sich jemand in die Accounts des Mannes eingehackt hat und T. D. aus A. gar nicht T. D. aus A. ist?

Friedrich erntet im Netz viel Zuspruch. „Das war richtig. Solche Idioten muss man öffentlich machen“, schreibt einer, „in meinen Augen haben Sie das richtige getan“, eine andere. Aber es gibt auch kritische Stimmen. „Auch wenn Sie als Person des öffentlichen Lebens härteren Umständen ausgesetzt sind, rechtfertigt das diese Vorgehensweise nicht, tut mir leid. Dies gilt vor allem im Hinblick auf Personen Ihres Berufsstandes, die es besser wissen müssten“, so „Malina Gizdova“.

Ähnlich äußert sich Nadine Klass, 37, im Gespräch mit der taz. Sie ist Professorin für Urheber- und Medienrecht an der Universität Siegen. „Die Veröffentlichung von identifizierenden Merkmalen wie Name und Wohnort im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer sexuellen Belästigung ist rechtlich problematisch und selbst im Fall einer Verurteilung nicht zulässig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des vermeintlichen Täters ist hier betroffen.“ Und weiter: „Hier wird jemand an den sozialen Pranger gestellt und geächtet, aus Sicht des Rechts ist eine derartige öffentliche Bloßstellung mit dem Gebot der Achtung der Persönlichkeit und Respektierung des sozialen Geltungsanspruchs, so die juristische Formulierung, nicht vereinbar.“ Auch diene die Veröffentlichung nicht der Aufklärung einer Straftat. Der Fall gehöre einzig und allein in die Hände von Ermittlungsbehörden, die an Recht und Gesetz gebunden sind. „Selbst wenn ein Betroffener der Meinung ist, dass es gewisse Unzulänglichkeiten im staatlichen Rechtsschutzsystem gibt, rechtfertigt das nicht so eine Methode der Selbstjustiz“, sagt Klass.

Ariane Friedrich trainiert derzeit fleißig für Olympia. Sie will dort wieder sportlich Schlagzeilen schreiben. Mit Sprüngen über zwei Meter.