Homo-Adoptionsrecht bleibt

RECHT Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Eltern sind laut Karlsruhe verfassungsgemäß

FREIBURG taz | Homosexuelle Lebenspartner haben weiterhin die Möglichkeit, Stiefkinder zu adoptieren. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Vorlage des Amtsgerichts Schweinfurt, das dies für verfassungswidrig hielt, als „unzulässig“ zurückgewiesen.

Konkret ging es um ein lesbisches Paar, das seit 2006 in eingetragener Partnerschaft lebt. Eine der Frauen hatte bereits ein Kind aus einer früheren Beziehung. Ihre Partnerin wollte das Kind adoptieren.

Die Stiefkind-Adoption in homosexuellen Partnerschaften ist seit einer rot-grünen Novelle 2005 gesetzlich erlaubt. Das Amtsgericht Schweinfurt sah darin jedoch einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Eltern könnten nur Vater und Mutter eines Kindes, also nur ein gemischtgeschlechtliches Paar, sein.

Das Verfassungsgericht warf dem Schweinfurter Gericht vor, es habe sich zu wenig mit der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung befasst: Für die Elternschaft sei neben der biologischen Abstammung auch das soziale Zusammenleben wichtig.

In der Sache nahm Karlsruhe zwar nicht eindeutig Stellung, der Grünen-Abgeordnete Volker Beck sah in der Entscheidung aber eine Stärkung von „Regenbogen-Familien“. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erkannte sogar ein Signal für die bisher nicht mögliche Adoption fremder Kinder durch ein Homo-Paar. (Az.: 1 BvL 15/09)

CHRISTIAN RATH