: Ampelmännchen (noch) für alle da
Im Streit um die Markenrechte am ostdeutschen Ampelmännchen werden sich zwei Unternehmen aus Berlin und Sachsen womöglich außergerichtlich einigen. Das Landgericht Leipzig teilte am Dienstag nach einer Verhandlung mit, es müsse geklärt werden, ob der Beklagte einzelne seiner Marken oder Teile davon an den Kläger veräußere und Lizenzvereinbarungen abschließe. Die Parteien – ein westdeutscher Unternehmer, der gegen einen ostdeutschen Firmenchef klagt – sollen bis zum 15. Juli mitteilen, ob die Verhandlungen zu einem Vergleich führen. Können sie sich nicht einigen, werde das Gericht am 3. August eine Entscheidung bekanntgeben. AFP