: Für aufgespaltene Pleitebanken
FINANZSYSTEM SPD-Minister legen eigenen Gesetzentwurf für Bankenrettung vor. Der würde dem Staat viel Macht geben – falls er nach der Wahl beschlossen werden sollte
VON MALTE KREUTZFELDT
Wer als Bankmanager vor einer drohenden Notlage freiwillig tätig wird, bekommt neue Rechte; wer aber nicht kooperieren will, wird schnell entmachtet: Auf diesen Zweiklang setzen die SPD-Minister Brigitte Zypries (Justiz) und Peer Steinbrück (Finanzen) im Entwurf für ein neues Bankenrettungsgesetz. Mit ihrem Vorschlag stellen sie sich gegen Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), der kürzlich ebenfalls einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorgestellt hatte. Verabschiedet wird das Gesetz in dieser Legislaturperiode aber nicht mehr.
Vor dem Hintergrund der Beinahepleite der Hypo Real Estate, die erst in letzter Minute mit Staatsgarantien gerettet wurde und deren Aktionäre sich heftig gegen eine Verstaatlichung wehrten, plant die Regierung neue Möglichkeiten, den Zusammenbruch einer systemrelevanten Bank zu verhindern. „Wir müssen ein schnelleres und entschiedeneres Eingreifen ermöglichen“, sagte Steinbrück.
In einem ersten Schritt soll das Gesetz jene Bankvorstände unterstützen, „die die Krise ihres Unternehmens frühzeitig erkennen und ihre Verantwortung zur Sanierung sachgerecht wahrnehmen wollen“, sagte Zypries. Diese erhalten in einem sogenannten Reorganisationsverfahren mehr Rechte gegenüber ihren Gläubigern. So sollen Forderungen in Beteiligungen umgewandelt werden können. Zudem werden Klagemöglichkeiten eingeschränkt.
Wenn Banken ihre Probleme nicht freiwillig angehen oder wenn diese mit der Reorganisation nicht gelöst werden können, soll die Finanzaufsicht Bafin tätig werden. Diese soll Banken zwangsweise aufspalten dürfen. Die systemrelevanten Teile der Bank – also jene, die andere Institute bei einer Pleite in Schieflage bringen könnten – werden an eine neue sogenannte Good Bank ausgelagert. Diese wird mehrheitlich vom staatlichen Rettungsfonds Soffin finanziert; die Pleitebank erhält je nach Wert der ausgelagerten Anteile eine Minderheitsbeteiligung. Nur diese Good Bank wird saniert; der Rest der Krisenbank würde etwa durch ein Insolvenzverfahren abgewickelt. Ihr Plan greife früher ein und biete mehr Rechtssicherheit und stärkeren staatlichen Einfluss als der Entwurf von zu Guttenberg, sagten Steinbrück und Zypries. Die SPD-Minister betonten zudem, dass sie für ihren Entwurf zwar externen Sachverstand genutzt hätten, sich diesen aber „nicht ungeprüft zu eigen gemacht“ hätten, so Steinbrück. Zu Guttenberg steht in der Kritik, weil sein Gesetz von der Anwaltskanzlei Linklaters verfasst wurde (siehe Seite 7). Das Wirtschaftsministerium ist laut Steinbrück auch verantwortlich dafür, dass das Gesetz vor der Wahl nicht mehr verabschiedet wird.
Der Finanzexperte der Grünen, Gerhard Schick, kritisierte den Entwurf. „Steinbrück hält an seinem Grundfehler fest, dass zunächst alles freiwillig ist.“ Begrüßenswert sei hingegen die geplante Abspaltung von Good Banks. Axel Troost von der Linksfraktion bemängelte, der Entwurf schließe eine Enteignung von Bankaktionären aus, „nicht aber eine Enteignung von Bürgerinnen und Bürgern, die am Ende die Zeche zahlen müssen“.