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Archiv-Artikel

Ein Schild für St. Georg

STADTENTWICKLUNG Instrument gegen Verdrängung: Laut einer jetzt vorgelegten Studie wäre eine soziale Erhaltungsverordnung für St. Georg möglich

Bewohner beklagen die negative Stadtentwicklung und das Verschwinden vertrauter Geschäfte

Die Zusammensetzung der Wohnungsbevölkerung schützen, Luxussanierungen und damit begründete Mietsteigerungen verhindern: Diese Aspekte stehen im Mittelpunkt einer sozialen Erhaltungsverordnung. Im Prinzip beschloss der Bezirk Mitte bereits im Dezember 2008, dieses Instrument für den Stadtteil St. Georg zu erlassen. Damals gab man eine Vorstudie in Auftrag, deren Ergebnisse nun vorliegen und am 15. September in einer öffentlichen Ausschusssitzung vorgestellt werden.

„Gestützt auf die Gutachterergebnisse ist durchaus Substanz gegeben, die Verordnung zu erlassen“, sagt Erwin Jochem, der beim Bezirk für die „aktive Stadtteilentwicklung“ zuständig ist. Es gebe Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial, sagt Jochem, „was bedeutet, dass es Wohnungen gibt, die noch nicht modernisiert sind und Menschen, die bestimmte Wohnbereiche schätzen und dort wohnen wollen oder wohnen bleiben wollen“.

Die Gutachter empfehlen nun ein Verfahren einzuleiten, bei dem in einem bestimmten Stadtraum repräsentativ Bewohner befragt werden und so die Wohnsituation der Haushalte überprüft wird. Diese stichprobenartige Untersuchung werde dann nachweisen, dass es im Stadtteil eine schützenswerte Bevölkerung gibt. „Von Koppel bis Lohmühlenpark, runter zur Adenauerallee und angrenzend an die Kirchenallee“, umreißt Jochem das Erhebungsgebiet.

Bewohner des Viertels beklagen seit längerem die negative Stadtentwicklung und das Verschwinden alteingesessener Geschäfte. Für den CDU-Bezirksabgeordneten Carsten Moll hätte eine Erhaltungsverordnung allerdings „mit der Struktur der Geschäfte gar nichts zu tun“, sondern einzig mit der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Bereits im Gang befindliche Entwicklungen könnten dadurch nicht gestoppt werden.

Nach Prüfung der Vorstudie liegt es am Senat zu entscheiden, ob eine Erhaltungsverordnung kommt. „Falls die Untersuchung die Ergebnisse der Vorstudie bestätigt, werden SPD und Grüne schon fordern, dass die Verordnung erlassen wird“, schätzt Jochem. Insgesamt müsse man mit einem Dreivierteljahr rechnen, bevor es eine Vorlage für den Senat gäbe und dieser dann Beschlüsse fasse.

In Mitte besteht bisher nur für die südliche Neustadt eine soziale Erhaltungsverordnung. Jochem zufolge ist das Instrument in Verbindung mit einer seit 1998 greifenden Umwandlungsverordnung „sehr wirkungsvoll“. Auch in St. Georg wäre eine soziale Erhaltungs- gekoppelt an die Umwandlungsverordnung, die bereits erlassen, aber derzeit noch nicht in Kraft ist. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wäre dann zumindest zeitweise genehmigungspflichtig. Man wolle Spekulanten fernhalten, sagt GAL-Fraktionschef Michael Osterburg: „Wir wollen ordentliche Investoren, die was für die Bevölkerung machen.“ EVA-MARIA MUSHOLT