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Archiv-Artikel

Zu krank für Sozialhilfe

Sozialressort verweigert einem schwerkranken Folteropfer Geld und medizinische Hilfe. Der Mann müsse Sozialhilfe im Saarland beantragen – wo er nicht hinfahren kann

Von ede

bremen taz ■ Vor einer Abschiebung nach Syrien haben den gefolterten Jalal A. die deutschen Gerichte geschützt. Nun werden sie dem 35-Jährigen auch noch Essen und Medikamente beschaffen müssen, fürchtet die Bremer Anwältin des schwer angstkranken Epileptikers. Denn das hiesige Sozialamt will dem Mann nicht helfen – obwohl der seit seiner Ankunft in Deutschland vor zwei Jahren per Ausnahmeregelung bei einem Bruder in Findorff lebt.

„Jalal kann nicht alleine sein. Dazu ist er viel zu krank“, erklärt sein Bruder den Ernst der Lage. Am liebsten sitze der Kranke in einem ihm vertrauten Raum und beobachte die Tür. Sogar das saarländische Verwaltungsgericht erkannte die besondere Lage – und verhandelte A.’s Asylklage deshalb in dessen Abwesenheit. Das ist selten. Doch mit dem positiven Asylurteil fiel Jalal A. durch das Raster der Behördenzuständigkeiten. Seither bekommt er kein Geld.

Das Drama ist schnell geschildert: Weil Jalal A. als Folteropfer Abschiebeschutz und deswegen eine Aufenthaltsbefugnis im Saarland bekommen hat, müsste er nun dorthin ziehen. So steht es in der Aufenthaltsbefugnis. Doch im Saarland hat er noch nie gelebt und das wird er auch nie. Ohne Wohnsitz aber bekommt er dort kein Geld. Bremen unterdessen fühlt sich nicht zuständig. Da bleibt die Sprecherin der Sozialbehörde standfest. „Dort muss der Mann die Sozialhilfe beantragen.“

Weil Jalal A. dafür auch im Saarland wohnen müsste, hat das Bremer Amt für soziale Dienste nach einem ersten Widerspruch der Anwältin dem Kranken eine Fahrkarte „nach Saarland“ bewilligt. Dass er die jemals in Anspruch nimmt, ist ausgeschlossen. Bereits für die Asylverhandlung wäre nur ein Liegendtransport in Betracht gekommen, so ein älteres Attest. Für ein neues Attest, das vielleicht auch die Rangeleien um die Zuständigkeiten zwischen Bremen und Saarland klären könnte, fehlt das Geld. Denn der Mann hat ja keine Krankenversicherung – und auch keinen Arzt. „Mein Mandant bekommt also keine Sozialhilfe, weil er keine Sozialhilfe bekommt“, stellt Anwältin Christina Bremme grimmig fest. Das will sie nicht hinnehmen. Die Klageschrift für das Sozialgericht hat sie schon angefertigt. „Aber eigentlich dauert das alles viel zu lange“, sagt sie.

ede