Nix wie raus aus dem Netz

MEDIATHEKEN Die Privaten wollen die Angebote von ARD und ZDF schneller aus dem Internet haben

Eigentlich wollten sich ARD und ZDF auf der am Freitag beginnenden Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin von ihrer besten Seite präsentieren und mit neuer, hochauflösender HD-Technik punkten. Doch nun überschattet der NDR-Vetternwirtschaftsskandal die Messe. Und auch medienpolitisch entbrennt neuer Streit: Der Privatsenderverband VPRT hat die Internetkonzepte von ARD und ZDF scharf kritisiert und droht mit juristischer Überprüfung.

Es geht wie immer um das „Wer darf was im Internet“. Die ARD-Sender und das ZDF haben dafür in den letzten Wochen umfangreiche „Telemedienkonzepte“ vorgelegt, über die Rundfunk- und Fernsehräte der Anstalten jetzt zu Gericht sitzen: Sie sollen im sogenannten Drei-Stufen-Test prüfen, ob die geplanten Angebote unter den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag fallen und einen publizistischen Mehrwert bieten, ohne den Wettbewerb im TV- und Web-Markt zu stark zu beeinflussen.

Laut VPRT ist das ZDF-Konzept „in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig“. Denn die Beschreibung der geplanten Angebote sei „zu allgemein“, so VPRT-Präsident Jürgen Doetz.

Bei den ARD-Konzepten sorgt vor allem die Frage für Streit, wie lange einzelne Sendungen nach ihrer Ausstrahlung in den Mediatheken bereitgestellt werden dürfen. Hier ist – mit Ausnahmen – eine Sieben-Tage-Frist vorgesehen. Sollen bestimmte Programme länger im Netz bleiben, muss dies per Telemedienkonzept geregelt und genehmigt werden. Dass die Privatsender hier wegen ihrer eigenen, zum Teil kostenpflichtigen Mediatheken besonders sensibel sind, versteht sich von selbst. Um so schärfer geht der VPRT mit dem „Verweildauerkonzept“ der ARD ins Gericht, das für fast alle Sendungen Langlebigkeit im Netz vorsieht: Die geplanten Jahresfristen für Magazine, Dokus und Reportagen oder noch längere Zeiträume für Wissenschafts- und Bildungsformate dürften dabei keine große Rolle spielen. Dem VPRT geht es um Filme und Serien: Laut ARD-Konzept sollen selbst produzierte Filme ein Vierteljahr und Mehrteiler, Serien sowie serielle Formate sogar ein halbes Jahr nach Ausstrahlung der letzten Folge im Netz bleiben. „Die Öffentlich-Rechtlichen argumentieren bei der Verweildauer platt mit dem angeblichen Nutzerinteresse“, sagt Doetz: „Hierzu gibt es eine klare Regel im Rundfunkstaatsvertrag, was Ausnahme und was Regel ist. Aber wenn man die Ausnahme zur Regel erklärt, kann man sich die Diskussion sparen.“

Bei der jetzt laufenden Gremien-Prüfung bleibe „ein gesundes Misstrauen bestehen“, sagt Doetz der taz. Nun liege es bei den Rundfunkräten, „die fehlenden Konzeptdetails bei den Intendanten einzufordern und das Verfahren transparent zu gestalten“. Der Drei-Stufen-Test und der damit verbundene Aufwand für die Anstalten seien „der Preis dafür, dass man nicht unserem Vorschlag gefolgt ist, die Bewertung von einer externen, unabhängigen Instanz vornehmen zu lassen“, so Doetz. Nach seiner Meinung sollten sich alle Beteiligten „hier noch einmal zusammensetzen“: „Es geht darum, gemeinsam zu überlegen, wie man was regelt und was keiner besonderen Regelung bedarf.“

Dies hätte man schon längst tun sollen. Die Privatsenderlobby kann dabei nach Meinung ihres Verbandspräsidenten mit einem nicht unwesentlichen Faktor punkten: „Ich bin mir sicher, dass wir die Angebote von ARD und ZDF derzeit besser kennen als mancher Intendant.“ STG