: Sanierung nur mit Sondersteuer?
Der Finanzplanungsrat in Berlin wird den abschließenden Bremer Sanierungsbericht nächste Woche zur Kenntnis nehmen und nichts beschließen. Warum auch? Sanierungshilfen könnten in Zukunft mit „Zuschlägen“ zur Steuer verbunden werden
Bremen taz ■ Am 30. Juni wird der Finanzplanungsrat des Bundes und der Länder den abschließenden Sanierungsbericht von Bremen entgegennehmen – und vermutlich zur Tagesordnung übergehen. Dass solche Papiere in dieser Runde ernsthaft diskutiert werden, ist nicht üblich. Im Grunde gibt es auch nichts zu bereden: Bremen will ja überhaupt nichts. Während der Senat in Bremen verkündet, die Milliarden-Hilfe müsse weiter gehen, ist bei den verfassungsrechtlich zuständigen Adressen in Berlin keine Forderung eingegangen. Der Finanzplanungsrat wird den letzten Sanierungsbericht also „zur Kenntnis“ nehmen und zur Ablage geben.
Was der Bremer Senat in Berlin abliefern wird, ist dabei eine ernüchternde Bilanz des zehn Jahre andauernden Milliarden-Segens: Die Ziele des Sanierungsprogramms wurden nicht erreicht, heißt es da zusammenfassend, und aufgrund der Rahmenbedingungen habe es für Bremen auch „keine wirklichen Realisierungschancen“ gegeben. Das ist erstaunlich, denn es ging ja um Verbesserungen im Verhältnis zu dem anderen Ländern: Durch die Milliarden-Zahlungen sollte Bremen den Anschluss an das damals „letzte“ Land der Kette, Schleswig-Holstein, erreichen. Wenn es eine gute Konjunktur gegeben hätte, hätten die anderen Bundesländer sich ja auch positiv bewegt – ein „Aufholen“ wäre genauso schwierig gewesen.
Die Bilanz zeigt im Einzelnen, dass Bremen im Jahre 2004 21,1 Prozent des Haushaltes nicht durch Einnahmen finanzieren konnte – zu Beginn der Sanierung 1993 waren das nur 14,2 Prozent. Das liegt nicht allein an hohen Investitionen: Das strukturelle Defizit bei den laufenden Ausgaben lag 1993 bei 425 Millionen Euro, am Ende der Sanierungsphase 2004 ist es auf 628 Millionen Euro angewachsen.
In jeder Weise merkwürdig ist der Umgang des abschließenden Sanierungsberichtes mit dem „Kanzlerbrief“. Während der Senat in Bremen öffentlich gern behauptet, die Steuerausfälle aufgrund der Steuerreform der Bundesregierung seien genau beziffert worden, eben das sei der „Wert“ des Kanzlerbriefes, steht in dem Bericht an die Bundesregierung nun, die Effekte der Steuerreform seien „nicht mehr eindeutig“ zu berechnen. An anderer Stelle nimmt der Bericht ausdrücklich auf die Ansprüche nach dem Kanzlerbrief Bezug – allerdings nur im Rückblick auf die Vergangenheit, nicht als Forderung für die Zukunft.
Obwohl Bremen und das Saarland offiziell gar nichts fordern, hat sich das Bundesfinanzministerium mit einem Gutachten seines „Wissenschaftlichen Beirates“ schon für mögliche Forderungen präpariert. „Die Sanierung einer Haushaltsnotlage erfordert gezieltere Maßnahmen als sie bisher angewandt wurden“, heißt es da. Sanierungshilfen könnten sonst als „Anreize unsolider Haushaltswirtschaft“ funktionieren. „Eingiffe in die Finanzautonomie“ könnten von der Länderneugliederung bis zur Einsetzung eines „Sparkommissars“ reichen. „Denkbar ist auch ein Insolvenzverfahren für Gebietskörperschaften“, formulieren die Wirtschaftsexperten.
Bevor ein Land Hilfe beanspruchen könne, müsse es erstens „durch Zuschläge zur Einkommens- und Körperschaftssteuer und zur Grundsteuer“ die eigenen Einnahmen maximal steigern und gleichzeitig mit den Ausgaben über längere Jahre „deutlich unter dem Länderdurchschnitt“ liegen. In Bremen gilt bislang der Durchschnitt der Bundesländer oder der Großstädtevergleich als unterste Grenze. kawe