: Ausbildungspflichten
Ein Leistungszentrum unterhalten muss seit der Saison 2001/2002 jeder Club, der vom Deutschen Fußballbund (DFB) eine Lizenz für den Spielbetrieb in der ersten oder zweiten Bundesliga erhalten will. Ziel ist es laut DFB-Richtlinie, „die Qualität der Juniorenausbildung zu optimieren“. Neben Vorschriften über Trainingsgelände, personelle Ausstattung und ärztlich-physiotherapeutische Betreuung muss auch „eine unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvolle Betreuung und Unterbringung“ für auswärtige Jung-Kicker nachgewiesen werden. Sport-Internate sind dabei das häufigste Unterkunftsmodell, möglich wäre aber auch eine Unterbringung bei Gasteltern. Außerdem haben die Vereine dafür Sorge zu tragen, dass „eine funktionierende Kooperation“ mit einer oder mehreren örtlichen Schulen existiert. Darunter verstehen die Fußball-Pädagogen, dass „zusätzliche Trainingseinheiten im Rahmen des Schulunterrichts“ vorgesehen sind und „die sportliche Beanspruchung mit den schulischen Anforderungen koordiniert“ wird.Der Zugang zu den Leistungszentren ist quotiert: Mindestens müssen die Clubs im Aufbau- und Leistungsbereich sieben, maximal neun Mannschaften führen. Die Mannschaftsstärken: Im D- und C-Juniorenbereich bis zu 20 Spieler einschließlich Torwart. Bei den Altersstufen ab 15 Jahren aufwärts: 22 Spieler inklusive Keeper.
Eine im Grunde allzu scharfe Selektion, weil sich fußballerische Talente nicht zwangsläufig bereits im Einschulungsalter voll entwickelt haben. Der DFB hat darauf im Jahr 2002 reagiert – und die Förderung auf eine breitere Basis gestellt: An 390 Stützpunkten jenseits der Spitzen-Clubs werden, von 29 hauptamtlichen Koordinatoren betreut, bundesweit Talent-Sichtungen durchgeführt. Durch diese sind bislang nach Verbandsangaben etwa 22.000 Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahren in besondere Zusatz-Trainingsprogramme überwiesen worden.taz