Nachrichten von begrenztem Mehrwert

Die Initiative Hamburg Werbefrei beklagt, dass das Zeigen von Nachrichten auf digitalen Werbetafeln nur der größeren Akzeptanz von Werbeflächen dienen soll

Mal Werbung, mal Nachricht: Ablenken können Werbetafeln so oder so Foto: Marcus Brandt/dpa

Von Mattthias Propach

Erst die stylische Werbung eines Modelabels, dann ein lustiges Quiz und schließlich brandaktuelle News: „Kultur von Inselstaat soll bewahrt werden“, leuchtet es mit ganzer Strahlkraft von einer digitalen Anzeigetafel. Um welche Kultur oder welchen Inselstaat es sich dabei handelt, findet keine Erwähnung. Doch bewegt das Hamburger:innen, die im öffentlichen Raum solche Nachrichten lesen?

Das hinterfragen zumindest mehr als 14.000 Un­ter­zeich­ne­r*in­nen der Initiative Hamburg Werbefrei. Diese sucht noch bis diesen Freitag Un­ter­stü­tze­r*in­nen für einen Gesetzesentwurf zur Regulierung von Werbung im öffentlichen Raum. In dem Gesetzesvorschlag der Initiative sollen unter anderem die nicht-kommerziellen Inhalte reguliert und im Sinne eines freien, demokratischen Raumes gestaltet werden.

Insgesamt befinden sich 372 dieser sogenannten „Infoscreens“, wie sie von den Betreibern Ströer und Wall bezeichnet werden, in ganz Hamburg verteilt. Dies geht aus einer kleinen Anfrage der Linksfraktion an den Senat hervor, die dort wissen will: Gibt es ein demokratisches Mitspracherecht, wenn es um die hiesigen prominenten Leuchttafeln geht?

Werden bei dem Unternehmen Ströer kommerzielle und nicht-kommerzielle Inhalte nicht gesondert erfasst, sind bei Wall rund 50 Prozent des Gezeigten sogenannte nicht-werbliche Informationen. Während die Werbeanteile den gesetzlich und behördlich vorgeschriebenen Richtlinien unterstehen, sind die nicht-kommerziellen Inhalte gänzlich unkontrolliert. So heißt es in der Anfrage weiter, dass für die Inhalte „keine expliziten, zusätzlichen Regelungen in den Verträgen enthalten“ sind. Da diese nicht-kommerziellen Informationen eine „freiwillige Leistung der Werbeunternehmen darstellen“, unterliegen sie „keiner regelhaften Prüfung.“

Sprich: Auf den hunderten Leuchttafeln können Inhalte verbreitet werden, die täglich von hunderttausenden Menschen gesehen werden. Die Entscheidung darüber, was im öffentlichen Raum gezeigt wird, haben einzig die Medienunternehmen Ströer und Wall selbst.

„Es wird nicht archiviert, sodass es schwierig ist zu überprüfen, was hier eigentlich gezeigt wird“, sagt Martin Weise, Sprecher der Volksinitiative Werbefrei Hamburg. Problematisch ist daran, dass keine journalistische und wissenschaftliche Untersuchung stattfinden kann, welche die Muster und Trends der gezeigten Inhalte kritisch auswertet.

Allein Ströer und Wall entscheiden, welche Nachrichten im öffentlichen Raum gezeigt werden

Der Senat gibt außerdem an, dass es sich bei 25 Prozent der Inhalte um animierte und visuell-dynamische Elemente handele. Dem kommt eine besondere Bedeutung zu, da diese Formate dazu geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Pas­san­t*in­nen auf sich zu ziehen. Zum einen stellt dies ein Problem für die Verkehrssicherheit dar. Zum anderen wird es den Pas­san­t*in­nen erschwert, sich frei im öffentlichen Raum zu bewegen. Gerade bewegte Bilder lösen, selbst wenn sie nur in der Peripherie des Sichtfeldes wahrgenommen werden, spürbaren Stress aus.

Aber wäre es für die Unternehmen Ströer und Wall nicht lukrativer, ausschließlich Werbung zu schalten?: „Das ist eine Strategie. Letztlich sehen wir darin den Versuch, diese Werbetafeln nicht nur als Werbetafeln dastehen zu lassen, sondern sie auch als Informationsquelle zu legitimieren“, sagt Marco Hosemann von der Linkspartei.

Grundsätzlich ist die Initiative Hamburg Werbefrei optimistisch, ihren Gesetzesvorschlag im Hamburger Senat vorzubringen. Von den bereits gesammelten 14.000 Unterschriften würden in der Regel 25 Prozent für ungültig gelten, so dass das Ziel von 10.000 Unterschriften bis zum Freitag erreicht werden sollte. Von da an ginge der Gesetzentwurf zunächst in den Senat. Dieser kann dem Gesetz zustimmen, einen Kompromiss aushandeln, es ablehnen oder es zur Prüfung an das Landesverfassungsgericht weiterleiten. Sollte das keine Beanstandungen haben, könnte es im letzten Schritt des Verfahrens zu einem Volksentscheid kommen, bei dem alle Wahlberechtigten darüber abstimmen können.