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Archiv-Artikel

VORWURF RECHTSBEUGUNG Richter sperrt Mann ohne Urteil ein

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof prüft seit Mittwoch, ob sich ein junger Proberichter der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Der unerfahrene Richter hatte einen Exhibitionisten während einer Verhandlung für 20 Sekunden in eine Zelle gesperrt, um ihm die Alternative zu einer Therapie zu verdeutlichen. Gegen den Freispruch des Landgerichts Kassel hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. In dem Verfahren gegen den Exhibitionisten hatte der Proberichter über eine Strafe über 400 Euro zu befinden. (afp)