brief des tages
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Nicht „sozial gerecht“

„Hauptsache Nebenkosten“, taz vom 12. 8. 22

Aufgrund ihrer langen Geschichte, beginnend als an den feudalen Grundherren zu entrichtender „Zehnter“, ist der Charakter und Zweck der Grundsteuer und damit der Maßstab für die Bewertung ihrer Regelung ein wenig unklar. Klar ist aber, was die Grundsteuer nicht ist: Trotz Anknüpfung an monetären Bewertungen einer Immobilie ist sie keine Vermögenssteuer und dient nicht der Umverteilung zwischen Besitzenden und Nichtbesitzenden. Grundbesitz ist nicht automatisch mit Wohlstand verknüpft; sonst bräuchte es keine Regelungen für die Übernahme der Unterkunftskosten für Hartz-IV-Berechtigte, die in selbst genutztem Wohneigentum leben. In Ländern, in denen Unterkünfte seltener als bei uns gemietet werden können und häufiger mit Bankdarlehen und durch Verkauf der früheren Wohnung erworben werden müssen, würde niemand auf die Idee kommen, dass Immobilienbesitzende „in der Regel zu den Wohlhabenden“ gehören. Es ist keineswegs „sozial gerecht, jene zur Kasse zu bitten, die Häuser oder Grundstücke besitzen“, denn nicht aus allen Immobilien lassen sich Einnahmen generieren. Matthias Knuth, Hattingen