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Bahnhof GrunewaldVideoüberwachung am 1. Mai rechtens

Die Videoüberwachung am S-Bahnhof Grunewald im Zusammenhang mit 1.-Mai-Demonstrationen in Berlin vor drei Jahren ist rechtmäßig gewesen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Damit blieb die Klage von Ver­an­stal­te­r*in­nen einer Versammlung erfolglos. Ziel der Videoaufzeichnung sei die Sicherheit an dem Platz gewesen, hieß es vom Gericht. Die Bundespolizei habe rechtzeitig erkennen wollen, ob eine Überfüllung des Bahnsteigs und des Personentunnels drohe.

Das Gericht verwies dabei auch auf die Erfahrungen bei der Loveparade in Duisburg im Jahr 2010 und folgte damit der Argumentation der Polizei. Einen ungerechtfertigten Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sahen die Rich­te­r*in­nen nicht. Die Videoüberwachung sei nicht auf dem Bahnhofsvorplatz erfolgt. (dpa)

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