: Imam: Verfahren wird neu aufgerollt
Verwaltungsgericht muss erneut entscheiden, ob Geistlicher umgehend abgeschoben werden darf
Der Fall des früheren Imams der Kreuzberger Mevlana-Moschee, der wegen Hetzreden abgeschoben werden soll, wird nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe neu aufgerollt. „Das Verfahren geht jetzt von vorne los“, sagte gestern Björn Schaefer, der Sprecher des Verwaltungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die Beschlüsse verschiedener Berliner Instanzen gegen den 59-jährigen Yacup Tasci aufgehoben. Der Imam, der seit 1971 in Deutschland lebt und bislang eine Daueraufenthaltsberechtigung besaß, kann damit vorerst nicht in die Türkei abgeschoben werden.
Das Verwaltungsgericht muss nun noch einmal prüfen, ob Tasci zur sofortigen Ausreise gezwungen werden darf oder ob ihm bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufiger Rechtsschutz gewährt wird. Das könnte nach Angaben des Gerichtssprechers mehrere Jahre dauern. Die Innenverwaltung drängt weiter auf eine umgehende Ausweisung, die Berliner Gerichte hatten bislang Tascis Klagen dagegen abgewiesen. Diese Entscheidungen aber hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch aufgehoben.
Das Verwaltungsgericht muss nun freilich unter anderen Vorzeichen befinden: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind bindend für alle Gerichte in Deutschland“, sagte Sprecher Schaefer. Die Karlsruher Richter stellen in Frage, dass wirklich ein öffentliches Interesse daran besteht, Tasci sofort auszuweisen. Bei jemandem, der schon so lange in Deutschland lebe, sei vorher eine genaue Prüfung notwendig.
Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sagte gestern, die Notwendigkeit sich von geistigen Brandstiftern zu trennen, werde mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht in Frage gestellt. Das Gericht betone lediglich die hohen Anforderungen, die bei sofortiger Vollziehung von Ausweisungen erfüllt seien müssen.
Die Ausländerbehörde hatte dem Prediger Ende November 2004 unter anderem wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausweisungsbescheid zugestellt. Sie wirft ihm vor, auf einer Kundgebung der Organisation Milli Görüs islamistische Märtyrer in Jerusalem und im Irak verherrlicht zu haben. Außerdem soll er sich bei einer Predigt abfällig über die Deutschen geäußert und ihnen als Ungläubigen ein „Ende im Höllenfeuer“ prophezeit haben. SABINE AM ORDE