: das wichtigste 60 Jahre für Klan-Man
Ex-Ku-Klux-Klan-Mitglied Edgar Killen jetzt wegen dreifachen Totschlags 1964 zu Haftstrafe verurteilt
BERLIN dpa/ap/taz ■ Zwei Tage nach dem Schuldspruch der Jury ist gestern das Strafmaß gegen Edgar Ray Killen wegen Totschlags an drei Bürgerrechtlern 1964 verkündet worden. Danach soll der 80-jährige für 60 Jahre in Haft, das bedeutet für jede Tat die Höchststrafe von 20 Jahren. Ob er die Strafe tatsächlich antreten muss, wurde gestern nicht bekannt.
Killen, der an dem Prozess in Philadelphia im Rollstuhl teilnahm, war am Dienstag auf den Tag genau 41 Jahre nach dem Mord an James Chaney, Andrew Goodman und Michael Schwerner im US-Staat Mississippi in allen drei Fällen schuldig gesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass Killen, der im ersten Verfahren straflos davonkam, Drahtzieher des Dreifachmordes vom 21. Juni 1964 war.
Die drei Bürgerrechtler, ein Schwarzer und zwei Weiße, hatten 1964 bei der Registrierung schwarzer Wähler in dem Südstaat geholfen. Als sie einen Brand in einer von Schwarzen besuchten Kirche untersuchen wollten, hielt der Sheriff sie wegen angeblicher Raserei am Steuer fest. Derweil soll Killen, damals Sägewerksbesitzer und Laienprediger, eine Gruppe von Ku-Klux-Klan-Männern versammelt haben, die den drei Männern später auflauerten, um sie zusammenzuschlagen und danach zu erschießen.
Als die drei Leichen sechs Wochen später von FBI-Beamten entdeckt wurden, löste dies einen landesweiten Aufruhr aus. Es folgten auch mehrere Festnahmen, 18 Klan-Männern wurde der Prozess gemacht. Doch nur 7 von ihnen wurden wegen Verabredung zu einer Straftat zu maximal sechs Jahren Haft verurteilt. Der Vorfall war 1988 Grundlage für den Film „Mississippi burning“.