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Archiv-Artikel

Atomkonzerne wollen Milliarden

ENERGIE Eon konkretisiert den von der Bundesregierung geforderten Schadenersatz für den Atomausstieg auf 8 Milliarden Euro, andere Konzerne prüfen noch. Verfassungsgericht fordert Stellungnahmen an

„Kein Zweifel, dass das Atomgesetz verfassungsgemäß ist“

REGIERUNGSSPRECHER GEORG STREITER

BERLIN/FREIBURG taz | Für den Atomausstieg, den die Bundesregierung vor gut einem Jahr beschlossen hat, fordert der Energiekonzern Eon 8 Milliarden Euro Schadenersatz vom Staat. Nachdem das Unternehmen bereits im November eine Verfassungsbeschwerde gegen das Ausstiegsgesetz eingereicht hatte, wurde nun die geforderte Summe präzisiert, bestätigte ein Eon-Sprecher der taz. RWE verlangt nach dpa-Informationen 2 Milliarden Euro. Die ebenfalls vom Ausstieg betroffenen Unternehmen EnBW, an dem das grün-rot regierte Baden-Württemberg beteiligt ist, und Vattenfall erklärten, sie prüften ihr weiteres Vorgehen noch.

Die Bundesregierung reagierte gelassen auf die Ankündigung. Man habe „keinerlei Zweifel, dass das Atomgesetz verfassungsgemäß ist“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter. Vorbereitungen für möglichen Schadenersatz würden derzeit nicht getroffen. Grünen-Atomexpertin Sylvia Kotting-Uhl sieht die Schuld für die Klage hingegen bei der Regierung: „Es war die Laufzeitverlängerung, mit der Schwarz-Gelb die Bevölkerung diesem unnötigen Risiko ausgesetzt hat.“

Beim Bundesverfassungsgericht sind bisher zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Atomausstieg eingegangen. Eon hat im November letzten Jahres geklagt, RWE im Februar 2012. Wann die Klagen entschieden werden und ob es in diesen Verfahren eine mündliche Verhandlung gibt, ist noch offen, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Zunächst werden die beiden Verfassungsbeschwerden den anderen Verfahrensbeteiligten, zum Beispiel Bundestag und Bundesregierung, zugestellt. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet, will das Gericht hier eine „große Zustellung“ vornehmen und auch andere Institutionen sowie Verbände wie Greenpeace einbeziehen, die an dem Verfahren interessiert sein könnten. Die Wahl der „großen Zustellung“ sagt allerdings nichts über die Erfolgsaussichten einer Klage aus, sondern ist bei einer Verfassungsbeschwerde dieser Bedeutung und Dimension selbstverständlich.

Vattenfall und EnBW können keine Verfassungsbeschwerde einlegen, da sie sich in Staatsbesitz befinden und deshalb nicht auf Grundrechte berufen können. Vattenfall hat als Alternative zur Verfassungsbeschwerde deshalb im Mai ein Schiedsverfahren beim Internationalen Zentrum für Investitionsstreitigkeiten in Washington begonnen. Der schwedische Konzern verlangt ebenfalls Schadenersatz in Milliardenhöhe und beruft sich auf die Energiecharta von 1994. Dort wird ausländischen Investoren eine „faire und gerechte Behandlung“ versprochen.

Umweltverbände reagierten empört auf die Forderung der Konzerne. Es sein „an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, dass die Konzerne Milliarden dafür wollten, „dass die Politik die Atom-Risiken gemindert hat“, sagte .ausgestrahlt-Sprecher Jochen Stay.

MALTE KREUTZFELDT, CHRISTIAN RATH