DAS STEHT IM ZUWANDERUNGSGESETZ

Generell gilt für den Arbeitsmarkt weiter der Anwerbestopp. Nicht-EU-Ausländer dürfen nur zuwandern, wenn es für eine Stelle weder deutsche noch EU-Arbeitnehmer gibt. Hochqualifizierte können jedoch sofort eine Daueraufenthaltserlaubnis bekommen, müssen aber ein Jahresgehalt von 84.000 Euro nachweisen. Auch die Familienangehörigen dürfen sofort arbeiten. Eine Ausnahme gilt auch für Selbstständige, wenn ein „übergeordnetes wirtschaftliches Interesse“ an ihrem Projekt besteht. Mit Green Card zugewanderte IT-Experten können nach fünf Jahren ein Niederlassungsrecht bekommen. Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung können als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt werden. Die Kettenduldung wird abgeschafft; eine Härtefallkommission kann das Aufenthaltsrecht erteilen. Kinder können bis zum 18. Lebensjahr nachziehen. Die Kosten für Integrationskurse übernimmt der Bund. DPA