: Aus Grenzbereichen
Im Prozess gegen Thomas Wüppesahl fordert der Staatsanwalt fünf Jahre Haft – Geldnot als Motiv
Der wegen eines geplanten Raubmordes angeklagte suspendierte Kriminalbeamte Thomas Wüppesahl soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für fünf Jahre hinter Gitter. „Er war nicht nur pleite, sondern hoch verschuldet“, sagte Staatsanwalt Peter Stechmann gestern in seinem Plädoyer vor dem Landgericht. Wüppesahl habe aus Habgier und Heimtücke vorgehabt, in Berlin einen Geldtransport zu überfallen und dabei einen Geldboten zu töten.
In Tateinheit mit dem versuchten Kauf einer Schusswaffe hätte das höchste Strafmaß für den 49-Jährigen 15 Jahre betragen. Der Verbrechensplan war aber noch nicht in den „Grenzbereich zum Versuch“ fortgeschritten, meinte Stechmann. Es sei auch durchaus problematisch, dass ein früherer Freund, den Wüppesahl als Komplizen gewinnen wollte, die Polizei über den Plan informierte und bei der Überwachung und Festnahme half. „Ein Fall von Tatprovokation ist dies aber nicht“, sagte der Staatsanwalt.
Wüppesahl hatte ausgesagt, die Tat nur zum Schein geplant zu haben, um seinen ehemaligen Weggefährten als „V-Mann“ der Ermittlungsbehörden zu entlarven und Skandale in der Polizei aufzudecken. Für Stechmann „eine reine Schutzbehauptung“. Dass Wüppesahl erst nach der Untersuchungshaft und zu einem späten Zeitpunkt im Prozess diese Geschichte erzählt habe, mache die Aussage unglaubwürdig. „Eine solche Bombe lässt man früher platzen“, fand der Anklagevertreter.
Wüppesahl, der sich als „Mobbing-Betroffener“ in der Hamburger Justiz sieht, hatte das Verfahren zuvor als „Gaga-Prozess“ und „zirkusreife Veranstaltung“ bezeichnet. dpa/taz