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Archiv-Artikel

Keine Neubauwohnung bei Hartz IV

MIETEN Behörde übernimmt höhere Kosten, macht aber keine Ausnahmen für Neu- und Altbauten mehr

Die Erhöhung entspricht nicht der tatsächlichen Mietpreissteigerung

Zum 1. April hat der Senat neue Höchstwerte für die Nettokaltmiete von Hartz-IV-Empfängern festgelegt – also den Betrag, den das Sozialamt höchstens zu bezahlen bereit ist. Das ist die erste Anpassung seit fast vier Jahren. Doch lange geforderte Verbesserung ist aus Sicht der Sozialverbände zu gering.

Zum einen entspricht die Erhöhung nicht der tatsächlichen Mietpreissteigerung von zehn Prozent seit der letzten Anpassung 2007. Zum anderen gibt es im Unterschied zur bisherigen Regelung jetzt einheitliche Höchstwerte für jede Haushaltsgröße. Die Aufteilung nach Baualtersklassen entfällt. Das dürfte es Hilfeempfängern zukünftig unmöglich machen, in Alt- oder Neubauten zu ziehen.

Die breite Masse der Hilfeempfänger bekommt künftig zwar mehr Geld für die Miete, aber die am Mietenspiegel von 2011 orientierte Anpassung hinke der tatsächlichen Marktentwicklung hinterher, kritisiert Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. „Die Miethöhe steigt bei Neuvermietungen teilweise sogar um 20 bis 40 Prozent“, sagt er.

Dass die Baualtersklassen nicht mehr berücksichtigt werden, produziert neue Probleme. Die Durchschnittsmieten für die besonders begehrten Alt- und Neubauten liegen über den neu festgelegten Obergrenzen. „Künftig können Hilfeempfänger nicht mehr in Stadtteile ziehen, in denen es überwiegend Alt- und Neubauten gibt“, kritisiert Chychla. Die Behörde habe lediglich die 85 Prozent der Mieter im Blick gehabt, die in den preiswerteren Wohnungen aus den 50er- und 60er-Jahren leben.

In der von der Sozialbehörde herausgegebenen Tabelle, nach der sich die Jobcenter richten müssen, sind die Obergrenzen für die angemessene Nettokaltmiete festgelegt, abhängig von der Anzahl der Personen. Danach gilt für einen Ein-Personen-Haushalt maximal eine Nettokaltmiete von 327 Euro. Die früher höheren Werte für Altbauten lagen bei bis zu 385 Euro und für Neubauten bei bis zu 382,50 Euro.

Nach Informationen des Mietervereins hat die Sozialbehörde signalisiert, die Jobcenter würden die betroffenen Altmieter nicht zum Umzug in eine günstigere Wohnung auffordern, wenn in der Vergangenheit die höhere Miete akzeptiert wurde. Ob das tatsächlich so gehandhabt wird, bleibt abzuwarten. Im Einzelfall seien die Jobcenter-Zahlungen für die Miete schon gekürzt worden. Betroffene Empfänger von Sozialleistungen sollten auf jeden Fall dokumentieren, dass sie sich um eine günstigere Wohnung bemüht hätten, empfiehlt der Mieterverein.  ANGELA DIETZ