: Mord aus Hass und Eifersucht
SCHEIDUNG Wegen Mordes hat das Landgericht einen Kurden verurteilt. Er hatte seinen Schwiegervater erstochen, weil der Schuld am Scheitern seiner Ehe gewesen sein soll
VON CHRISTOPH PAGEL
Nicht einmal 20 Minuten hält es der Angeklagte aus, bis er seinem Ärger Luft machen muss. „Das sind alles Lügen“, ruft er dem Richter zu. Doch der 56-jährige Ahmet A. darf sich nicht mehr rechtfertigen. Dafür hätte er zwölf Verhandlungstage Zeit gehabt, sagt der Vorsitzende Richter Kellermann. Er verurteilt A. zur einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
A. unterbricht Kellermann immer wieder, der ermahnt ihn: „An gewisse Gepflogenheiten sollten selbst Sie sich halten.“ Wütend schlägt A. mit der Faust auf den Tisch und schreit: „Diese Frau und ihr Mann wollten mich töten. Das ist keine Gerechtigkeit.“ Er springt auf, Polizisten bringen ihn aus dem Saal. Die Verhandlung wird unterbrochen, A. kommt nicht wieder.
Das Verhalten des Angeklagten läßt den Hass erahnen, der ihn nach Überzeugung von Kellermann zu seiner Tat im vergangenen Dezember getrieben hat. Er wollte seine Ex-Frau Birgit R. und ihren neuen Lebensgefährten Hans-Jürgen T. töten, nachdem sie ihm am Telefon von ihrem neuen Partner erzählt hatte. Sie wollte nicht, dass er es vonden beiden gemeinsamen Kindern erfährt.
Unmittelbar nach dem Telefonat brach A. durch eine Hintertür in die Wohnung seiner Ex-Frauein und griff ihren Lebensgefährten mit einem Messer an. Dieser konnte sich zwar verteidigen, wurde aber verletzt. Weil mittlerweile die Polizei alarmiert worden war, flüchtete A. mit dem Ziel, sich an seinen ehemaligen Schwiegereltern zu rächen. Denen gab er die Schuld am Scheitern seiner Ehe.
Als ihm sein Schwiegervaterdie Tür öffnete, stach A. auf ihnein. Durch einen Stich in dieHerzkammer starb der 76-Jährige noch am Tatort. Auch seine Schwiegermutter verletzte der Angeklagte schwer.
Obwohl die Taten von A. durch Zeugenaussagen rekonstruiert wurden, war es für das Schwurgericht ein schwieriges Verfahren. „Wir mussten herausfinden, was die Motive des Angeklagten waren und ob es eine verminderte Schuldfähigkeit geben könnte“, sagte Kellermann. Man sei sich bewusst, dass man eine große Verantwortung trage, wenn eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhandelt werde. „Schließlich weiß man nicht, ob er ja wieder rauskommt.“
Am Ende sah es das Gericht jedoch als erwiesen an, dass A. aus niederen Motiven wie Hass und Eifersucht gehandelt hat. Ein psychologisches Gutachten attestierte ihm zwar eine „Persönlichkeitsakzentuierung mit paranoiden Zügen“. Diese sei auf die Erlebnisse in seinem Heimatland, der Türkei, zurückzuführen. Dort war der Kurde politisch verfolgt und gefoltert worden. 1989 kam er nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Doch der Versuch, sich eine Existenz aufzubauen, scheiterte. Eine Dönerbude in Bremen-Nord musste A. schließen. Er habe sich „von Drogendealern“ bedroht gefühlt und unter Verfolgungsängsten gelitten. Die Familie seiner Frau habe ihn nicht akzeptiert, sondern „ausgequetscht wie eine Zitrone“, sagte er.
Trotzdem entschied das Gericht, dass keine Bewusstseinsstörung vorlag, die zu einer verminderten Schuldfähigkeit geführt hätte. A. habe die Taten „nicht im Affekt sondern gezielt begangen“, so begründete Kellermann sein Urteil.