EU-PARLAMENT LEHNT REGELUNG VON SOFTWARE-PATENTEN AB – ZU RECHT
: Kleinstaaterei schafft Verwirrung

Die Software-Patent-Richtline ist vom Tisch. Das ist eine gute Nachricht. Denn kein Gesetz ist allemal besser als ein schlechtes. Doch die nun geplatzte Richtlinie verfolgte ein notwendiges Ziel: einen eindeutigen juristischen Trennstrich zu ziehen zwischen Software und computergestützten Erfindungen. Weil das misslang, wissen die Firmen auch in Zukunft nicht, ob die von ihnen beantragten Patente vor Gericht Bestand haben. Die Rechtsunsicherheit bleibt.

Computer-Entwicklungen finden nicht im luftleeren Raum statt. Große Firmen leiden weiter unter der fehlenden Regelung, weil sie langjährige Entwicklungen nicht wasserdicht schützen können. Sie wissen nicht, ob ihnen ein Heer hoch bezahlter Patentanwälte vor Gericht das Exklusivrecht an ihrer teuren Investition sichern kann. Denn reine Software ist laut europäischem Patentabkommen ausdrücklich von der Patentierbarkeit ausgenommen.

Auch kleine IT-Unternehmen tragen weiterhin ein hohes finanzielles Risiko. Sie müssen fürchten, im Grenzbereich zwischen Software und technischen Entwicklungen bereits vergebene Patente zu verletzen. Wenn sie Software weiterentwickeln, müssen sie stets damit rechnen, von finanzkräftigeren Konkurrenten verklagt zu werden. In einer Jahre währenden Schlacht hoch spezialisierter Patentanwälte würden sie den Kürzeren ziehen.

Es macht Sinn, wenn die EU-Parlamentarier statt einer weiteren Runde im Streit um Software und Patentschutz nun nach einer Grundsatzregelung verlangen. Bis heute haben sich die europäischen Regierungen nicht auf ein EU-weit geltendes Patentrecht einigen können. Das Europäische Patentamt in München ist keine Einrichtung der Union, sondern ein zwischenstaatliches Institut, in dem Ingenieure ohne politische Kontrollinstanz weit reichende Entscheidungen treffen.

Die Mitglieder im europäischen Binnenmarkt müssen sich grundsätzlich einigen, was durch Patente geschützt werden darf und was allen frei zugänglich sein soll. Ein europäisches Patentrecht ist ebenso überfällig wie öffentliche Kontrolle der Entscheidungen des Europäischen Patentamts. DANIELA WEINGÄRTNER